
Viele Epoxidharze erhalten derzeit eine zusätzliche Kennzeichnung. Dabei handelt es sich um das Gefahrenpiktogramm GHS08 „Gesundheitsgefahr“ und den Gefahrenhinweis H360F „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, ob dadurch zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung erforderlich werden.
Hintergrund für die neue Kennzeichnung ist die Erkenntnis, dass die Inhaltstoffe 1,6-Hexandiglycidylether (CAS-Nr. 16096-31-4 bzw. 933999-84-9) und C12/C14-Monoglycidylether (CAS-Nr. 68609-97-2) die Entwicklung des ungeborenen Kindes schädigen können. Konkret wurde aber keine Schädigungen der Nachkommen, sondern eine Reduzierung der Anzahl der Nachkommen festgestellt, was auf eine verminderte Spermienproduktion hindeutet. Da Epoxidharze in vielen Bereichen der Bauwirtschaft eingesetzt werden, ergibt sich die Frage, welche Gefährdung der Verarbeiterinnen und Verarbeiter durch die Inhaltsstoffe besteht und welche zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind.
Entsprechend Meldung der BG BAU, ist …
- kein Atemschutz notwendig,
- auf Hautschutz achten,
- eine Beschäftigungsbeschränkung für schwangere und stillende Frauen zu beachten,
- ein Expositionsverzeichnis zu führen, im dem alle Tätigkeiten mit den genannten Gefahrstoffen dokumentiert werden.
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