Wir teilen Ihnen mit, dass sich bis zum Ablauf der Erklärungsfrist die baugewerblichen Verbände für die Annahme des Schiedsspruchs der Zentralschlichtungsstelle des Baugewerbes vom 03.09.2020 ausgesprochen haben. Auch durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist eine Annahme erfolgt.
Die Lohn- und Gehaltstarifverträge werden das Abschlussdatum 17. September 2020 erhalten. Die Tarifverträge treten rückwirkend zum 1. Mai 2020 in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021.
Die Tarifverträge sowie den Wortlaut des Schlichterspruchs haben wir für Sie im Mitgliederbereich bereitgestellt (mit Login).
Für Rückfragen steht unsere arbeitsrechtliche Abteilung gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Telefon: 069 / 958 09-130
E-Mail: vonascheraden@bgvht.de