Image
26.02.2025
Arbeitsrecht

Schnellwechselsysteme – ältere Systeme müssen überprüft werden!

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die neuen Anforderungen bei Schnellwechselsystemen, da mit Wirkung zum 1. Februar 2025 für die bisherige Norm EN 474-1:2006+A6:2019 die Vermutungswirkung entfällt. Somit können die Inhalte dieser Norm nicht mehr als Stand der Technik eingestuft werden.

Stattdessen gelten nun die Anforderungen des Kapitels 4.21 der EN 474-1:2022 und zusätzlich des Kapitels 4.9 der EN 474-5:2022+AC:2022 für Schnellwechsler. Diese schreiben vor, dass Schnellwechsler über Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen, die ein unbeabsichtigtes Lösen von Anbaugeräten verhindern.

Ältere Systeme ohne ausreichende Sicherheitseinrichtungen entsprechen daher nicht mehr den aktuellen Standards und müssen überprüft werden. Bauunternehmen sind daher verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung anzupassen und bei Bedarf Nachrüstungen vorzunehmen.

Wir sind durch die BG BAU informiert worden, wenn im Falle von Baustellenkontrollen durch Aufsichtspersonen der BG BAU Hydraulikbagger mit Schnellwechslern ohne Sicherungssysteme nach EN 474-5:2022+AC:2022 angetroffen werden, dass Auflagen erteilt werden, Nachrüstungen vorzunehmen.

Bisher förderte die BG BAU Schnellwechseleinrichtungen umfassend mit finanziellen Zuschüssen, einschließlich der Ausstattung neuer Maschinen. Seit dem 1. Februar 2025 können Arbeitsschutzprämien nur noch für die Um- und Nachrüstung von Schnellwechseleinrichtungen beantragt werden. Pro Maßnahme können bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.800 Euro von der BG BAU erstattet werden.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

04.03.2026
Wirtschaft

Kommunikation und Mitarbeiterführung auf der Baustelle und im Büro

Seminar am 29. April 2026 in Frankfurt am Main „Es ist verrückt, die Dinge immer gleich zu machen …
02.03.2026
Pressemitteilungen

Die Bauwirtschaft in Hessen 2025: Jahr der Stabilisierung

Positiver Ausblick trotzt anhaltenden Herausforderungen  Trotz struktureller Herausforderungen und wirtschaftlicher Unsicherheit blickt das hessische Baugewerbe auf ein stabiles …
25.02.2026
Wirtschaft

Einladung zur Kostenanalyse 2025/2026

Auch in diesem Jahr führen wir unsere traditionelle Kostenanalyse und einen Kennzahlenvergleich durch und laden Sie hierzu recht …
13.03.2026
Arbeitsrecht

Ganzjährige Beschäftigung – Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026 veröffentlicht. Die zur Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
02.03.2026
Arbeitsrecht

Asbest – Aktualisierung des Leitfadens „Asbest beim Bauen im Bestand“

Die BG BAU hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet. Hintergrund der Überarbeitung ist die am
26.02.2026
Arbeitsrecht

Aktivrentengesetz – BMF veröffentlicht FAQ-Katalog

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrente) veröffentlicht.