Image
28.02.2025
Startseite

Nachhaltigkeit: EU will Berichtspflichten entschärfen

Die EU-Kommission will die Bürokratiepflichten rund um CSRD-Berichterstattung, EU-Taxonomie und EU-Lieferkettenrichtline entschärfen, die Schwellen anheben und den Start verschieben.

Die EU-Kommission hat am 26. Februar im Rahmen ihrer Entbürokratisierungs-Offensive ein sog. Omnibusgesetz zur Harmonisierung und Verschlankung der Berichterstattung vorgelegt.

Das Omnibusgesetz ist Teil des sog. Clean Industrial Deal, der die europäische Industrie auf Wachstumskurs bringen und beim Übergang zum klimafreundlichen Wirtschaften unterstützen soll. In diesem Sinne umfasst der Clean Industrial Deal auch einen Plan zur Förderung grüner Technologien und energieintensiver Unternehmen sowie einen Aktionsplan für bezahlbare Energie.

Das Omnibusgesetz, in dessen Entwurf auch die Wirtschaftsverbände, darunter ZDB und ZDH, einbezogen waren, kommt vor allem dem Mittelstand zugute, indem es vier bestehende Gesetze harmonisiert und entschärft:

  • die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD,
  • die Taxonomieverordnung, die u.a. die technischen Kriterien für nachhaltiges Bauen definiert,
  • die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und
  • das CO2-Grenzausgleichssystem.

Die Schwelle für die CSRD-Berichterstattung will die EU auf 1000 Mitarbeiter anheben. Damit wären 80 % der von der CSRD-Richtlinie betroffenen Unternehmen von der Pflicht befreit, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen. Große Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern bleiben dagegen berichtspflichtig, sollen aber erst ab 2028 über ihre Nachhaltigkeit berichten.

Die Nachweispflichten nach EU-Taxonomieverordnung sollen reduziert und die Pflicht, Taxonomiekennzahlen offenzulegen, ebenfalls auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter beschränkt werden.

Bei der Lieferkettenrichtlinie soll die Schwelle weiterhin bei 1000 Mitarbeitern liegen, aber  die Prüfung zur Einhaltung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Standards soll auf die unmittelbaren Vertragspartner begrenzt werden. Lieferanten von Lieferanten müssen also nicht mehr in die Prüfung einbezogen werden. Und diese Überprüfung der Standards soll nicht mehr jährlich, sondern grundsätzlich nur noch alle fünf Jahre erfolgen. Zudem sollen die Haftungsregelungen entschärft werden. Auch hier soll der Start auf Mitte 2028 verschoben werden.

Das CO2-Grenzausgleichssystem soll künftig erst greifen, wenn die mit einem importierten Produkt verbundenen CO2-Emissionen 50t überschreiten. Dadurch würde die überwiegende Zahl aller Importe von Bürokratiepflichten rund um den Klimazoll befreit werden.

 

Bewertung

Das Baugewerbe begrüßt die Pläne der EU-Kommission ausdrücklich. Schon seit Jahren setzt sich der ZDB dafür ein, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für die Betroffenen händelbar zu machen und kleinere Mittelständler von diesen Berichtspflichten ganz frei zu halten. Insbesondere in den letzten Wochen, seit bekannt geworden war, dass die EU-Kommission an einem Omnibusgesetz arbeitet, hatte sich der ZDB zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden, darunter dem ZDH, der FIEC und SME United, noch einmal intensiv dafür eingesetzt, die Regularien zu vereinfachen und die Schwellenwerte für die Berichtspflichten anzuheben.

Tatsächlich ist es aber fraglich, ob den Entbürokratisierungsplänen der EU-Kommission unverändert zugestimmt werden wird. Die EU-Kommission leitet ihre Vorschläge nun an das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten weiter. Doch schon jetzt gibt es erhebliche Kritik aus Parteien und Umweltverbänden an den Plänen.

Nicht zuletzt kommt diese Initiative zu spät: Denn große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder 50 Mio. Euro Umsatz und/oder 25 Mio. € Bilanzsumme sind bereits seit zwei Jahren mit der Vorbereitung auf den seit Anfang dieses Jahres verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht beschäftigt.

Es ist zu hoffen, dass mit der Durchsetzung der Vorschläge der EU-Kommission auch der Druck auf KMU abnimmt, als Kunde von Banken oder Auftragnehmer von großen Unternehmen detailliert Auskunft über die eigene Nachhaltigkeit zu geben. Allerdings betonen Banken immer wieder, dass neben der CSRD-Richtlinie auch die Bafin und die EZB im Zusammenhang mit der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsdaten fordern.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Innovation und Nachhaltigkeit

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

15.05.2025
Pressemitteilungen

„Bau-Branchen-Talk am Tisch“: Gemeinsam Fachkräfte sichern und Bürokratie abbauen

Die Bauwirtschaft steht im Zentrum bedeutender gesellschaftlicher Aufgaben: bezahlbarer Wohnraum, moderne Infrastruktur, energetische Sanierung und Klimaschutz. Gleichzeitig stellt …
08.05.2025
Digitalisierung

DIGI-Zuschuss 2025 startet mit Express-Förderung

Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse …
07.05.2025
Wettbewerbe

#solidSTORIES – Massivbau-Challenge für junge Talente

Instagram-Challenge #solidSTORIES – eine kreative Mitmach-Aktion für Auszubildende, Studierende und Jobeinsteiger:innen. Die Aktion ruft junge Menschen dazu auf, …
15.05.2025
Startseite

„Bau-Branchen-Talk am Tisch“: Gemeinsam Fachkräfte sichern und Bürokratie abbauen

Die Bauwirtschaft steht im Zentrum bedeutender gesellschaftlicher Aufgaben: bezahlbarer Wohnraum, moderne Infrastruktur, energetische Sanierung und Klimaschutz. Gleichzeitig stellt
08.05.2025
Startseite

DIGI-Zuschuss 2025 startet mit Express-Förderung

Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse
07.05.2025
Startseite

#solidSTORIES – Massivbau-Challenge für junge Talente

Instagram-Challenge #solidSTORIES – eine kreative Mitmach-Aktion für Auszubildende, Studierende und Jobeinsteiger:innen. Die Aktion ruft junge Menschen dazu auf,