Image
28.10.2023
Arbeitsrecht

Seminar: Betriebliche Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und rechtssicherer Umgang mit Bild-/Urheberrechten auf Homepage und in sozialen Medien

Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Unmittelbar betroffen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiter oder 10.000.000 Mio. Umsatz/Jahr sowie ab 17. Dezember 2023 alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter. Erforderlich ist die Einrichtung eines betrieblichen Compliance-Systems um Haftungsrisiken zu minimieren.Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen häufig mit dem Thema Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht konfrontiert, wenn es um die Verwendung von Fotos ihrer Mitarbeiter auf der Homepage und in sozialen Medien geht. Entsprechendes gilt auch für die Nutzung von Drohnen auf Baustellen. Unser Seminar geht auf die aktuelle Rechtslage ein und benennt praxisorientierte Möglichkeiten und Grenzen für die betriebliche Umsetzung.

Themen/Inhalte

– Hinweisgeberschutzgesetz/EU-Whistleblower-Richtlinie
– Überblick über die aktuelle gesetzliche Lage
– Welche Pflichten bestehen und wer ist betroffen?
– Wahlrechte Hinweisgeber und Schutz vor Repressalien
– Drohende Sanktionen für das Unternehmen
– To-do-Liste: Mindestvorgaben, Verfahren bei internen Meldungen, datenschutzgerechte Gestaltung des Meldeverfahrens, etc.
– Bildrechte/Urheber-und Persönlichkeitsrecht bei Nutzung von Fotos
– Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeiter auf Homepage und in sozialen Medien – Zustimmung erforderlich?
– Veröffentlichung von Fotos anlässlich Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeier, etc. – was ist zulässig?
– Was gilt für soziale Medien wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, usw. sowie bei WhatsApp?
– Urheber-/Persönlichkeitsrecht bei Nutzung von Drohnen auf Baustellen
– Urheberrecht und Panoramafreiheit
– EU-Drohnen-Verordnung – was gilt?
– Wo darf die Drohne überhaupt eingesetzt werden – Grenzen von Hausrecht und Luftraum über dem Grundstück
– Pflichtangaben über Unternehmen bei Darstellung im Internet und in Social Media
– Zwingende Angaben im Impressum, der Homepage sowie in sozialen Medien
– Datenschutzerklärung auch bei sozialer Medien?
– Risiko Abmahnung und Kosten

Das Seminar ist als Einstieg in die vorgegebenen Themenbereiche angelegt.

Anmeldung: Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen GmbH (bau-ht.de)

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

13.03.2025
Wirtschaft

Bauwirtschaft: Geschäftsanbahnung in die Ukraine

Vom 10. bis 13. November 2025 führt der Internationalisierungsexperte DREBERIS GmbH, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und …
12.03.2025
Z_Mitgliederbereich Startseite

Nachhaltigkeit. DNK-Plattform für berichtspflichtige Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Anfang 2024 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beauftragt, …
12.03.2025
Startseite Info

Nachhaltigkeit: VSME-Berichtsplattform für nicht-berichtspflichtige KMU

Beim ZWH wird das „KMU-Modul Handwerk“ entwickelt, eine niedrigschwellige und kostenfreie Berichtsplattform für KMU, die freiwillig berichten oder …
14.03.2025
Arbeitsrecht

Ganzjährige Beschäftigung. Korrigierte Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2025

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2025 korrigiert. In unserem Newsletter vom 23.
13.03.2025
Arbeitsrecht

Ausländische Arbeitnehmer. Schutzstatus für Ukrainer

Der Aufenthaltstitel für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer ist bis zum 5. März 2026 verlängert worden. Der Schutzstatus für
26.02.2025
Arbeitsrecht

Schnellwechselsysteme – ältere Systeme müssen überprüft werden!

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die neuen Anforderungen bei Schnellwechselsystemen, da mit Wirkung zum 1. Februar