
Die Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern sv.net wird durch eine neues SV-Meldeportal abgelöst.
Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95 a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.
Zwar wird sv.net auch noch bis zum 29. Februar 2024 nutzbar sein, aber es wird Einschränkungen geben, die sich insbesondere auf Rückmeldungen beziehen, die dann zwar mittels sv.net gesendet, aber nur über das SV-Meldeportal abgerufen werden können. Über diesen besonderen Sachverhalt werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt nochmals gesondert informieren.
Die ITSG GmbH – Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung hat nunmehr die Webpräsenz www.sv-meldeportal.de freigeschaltet und wird diese sukzessive mit den aktuellsten Informationen versorgen.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de
