Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 14. Januar 2021 –Az. IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – ein Anwendungsschreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden erlassen (§ 35c Einkommensteuergesetz, EStG).
Darin erläutert das BMF Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35 c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35 c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV).
Folgende Themen werden behandelt:
- Begünstigtes Objekt
- Begriff der Wohnung
- Anspruchsberechtigte Person
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Alter des Objekts
- Beschränkung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung
- Objektförderung
- Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
- Miteigentum am begünstigten Objekt
- Förderfähige Aufwendungen
- Ausschluss der Förderung
- Nachweis der energetischen Maßnahme
- Konto eines Dritten
- Verhältnis zu § 33 EStG
- Verhältnis zu § 92 a EStG
- Antragstellung und Verfahren
In einer Anlage ist eine – nicht abschließende- Liste förderfähiger Maßnahmen aufgeführt.
Das BMF-Schreiben können interessierte Mitgliedsbetriebe hier abrufen:
[download id=“15205″]Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Lieberknecht gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Betriebswirtschaft
Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de