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15.10.2021
Arbeitsrecht

Tarifverhandlungen: Lohnerhöhungen, Ost-West-Angleichung und Wegestreckenentschädigung vereinbart

Die Tarifverhandlungen für die rund 900.000 Beschäftigten sind heute beendet worden. Unter der Moderation des Schlichters, Prof. Rainer Schlegel, verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf ein Tarifpaket mit einer Laufzeit von 33 Monaten.

Dieses sieht für die Beschäftigten im Westen Lohnerhöhungen in drei Schritten vor, und zwar 2 % zum 1. November, 2,2 % zum 1. April 2022 und noch einmal 2 % zum 1. April 2023. Für die Monate Juli bis Oktober 2021 wird eine Coronazahlung in Höhe von 500 Euro gewährt. Die Beschäftigten im Osten erhalten ab dem 1. November 2021 3,0 % mehr Lohn sowie eine Coronazahlung in Höhe von 220 Euro; ab dem 1. April 2022 erhöhen sich die Löhne um 2,8 % und ab dem 1. April 2023 um 2,7 %.
Zusätzlich erhalten die Beschäftigten im Westen Einmalzahlungen in Höhe von 400 Euro zum 1. April 2022 und 450 Euro zum 1. April 2023.

Darüber hinaus wurde eine stufenweise Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vereinbart. Auch für die von der IG BAU geforderte Wegestreckenentschädigung wurden pauschale nach
Kilometern gestaffelte Beträge vorgesehen.

Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, erklärte zu dem Tarifpaket: „Wir hatten langwierige und schwierige Verhandlungen mit einer komplizierten und zum Teil auch neuen Materie. Wir haben uns bewusst für einen Tarifvorschlag in freien Verhandlungen entschieden, damit die Entscheidung über
Annahme oder Ablehnung bei den Mitgliedsverbänden liegt.“

Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie ergänzte: „Es ist uns gelungen ein umfangreiches Paket zu verhandeln und zu einem Ergebnis zu bringen, welches mit einer langen Laufzeit für Planungssicherheit in den Unternehmen sorgen kann.“

Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit dem Tarifvorschlag zuzustimmen.

Ihr Ansprechpartner

Robert von Ascheraden

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Telefon: 069 / 958 09-130
E-Mail: vonascheraden@bgvht.de

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