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23.10.2019
Baurecht

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – Einführung der VOB, Teil C

Mit Erlassen jeweils vom 23. September 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Bereich der Wasserbauten sowie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat für den Bereich der Bundesbauten die VOB 2019 eingeführt.

Beide Erlasse sind am 01.10.2019 in Kraft getreten:

In der VOB/C wurden durch die Hauptausschüsse Allgemeines, Hochbau und Tiefbau (HAA, HAH und HAT) insgesamt 14 ATV fachtechnisch fortgeschrieben. 40 ATV wurden redaktionell überarbeitet.

Zur VOB-Gesamtausgabe als Buch mit ca. 1.200 Seiten, die am 04.10.2019 erschienen ist, hatten wir mit RS 10/2019 informiert. Die Buch-Ausgabe kann über den Beuth-Verlag oder den Buchhandel zum Ladenverkaufspreis von 54,– EUR erworben werden.

https://www.beuth.de/de/publikation/vob-gesamtausgabe-2019-teil-a-b-und-c/309495845

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de

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