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24.10.2019
Pressemitteilungen

Entsorgungsengpass von Straßenabbruch spitzt sich zu

Verband fordert Anlage zur Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch in Deutschland

Frankfurt, 24. Oktober 2019. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. weist auf die bereits seit Längerem kritische Entsorgungssituation von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch (PAK) hin, die sich in den letzten Monaten deutlich verschärft hat. Die Entsorgung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch wird bei Fernstraßen seit 2015 zur ausschließlich thermischen Behandlung, also Verbrennung, empfohlen. In Deutschland existiert hierfür keine einzige Anlage. Kapazitäten für die ordnungsgemäße Entsorgung zur thermischen Behandlung gibt es nur in den Niederlanden. Soweit kein Problem, hätten die Niederländer nicht im August den Import von Abfällen zur Verbrennung ausgesetzt, weil Kapazitätsengpässe der Müllverbrennungsanlagen in Amsterdam auftraten und somit die Verbrennung des Siedlungsabfalls nicht gesichert war. Ab 2020 soll die in den Niederlanden erhobene Entsorgungssteuer auf importierte Abfälle zur Verbrennung deutlich steigen, was die Importe komplett ausbremsen dürfte. Stillstand ist die Folge.

Das merkt auch Ulrich Mütze, Bauunternehmer aus dem nordhessischen Frankenberg: „Unsere Anlaufstelle, die bisher unseren Straßenaufbruch entsorgt hat, hat uns von heute auf morgen mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten mehr hat. Wir mussten lange suchen, um kurzfristig eine Alternative zu finden, wir bringen das Material jetzt mit dem LKW nach Nordrhein-Westfalen. Das macht das Bauen natürlich teurer und aufwändiger.“

Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, verdeutlicht die Dimension des Problems: „Derzeit wird geschätzt, dass sich in Deutschland bis zu 1 Milliarde Tonnen PAK-haltiger Abfälle, die bis in die 1980er-Jahre verbaut wurden, in der Straßensubstanz befinden, die bei einer Sanierung entsorgt werden müssen. Ausschließlich solche Entsorgungs-Firmen, die Verträge mit der Verwertungsanlage in Rotterdam haben, können derzeit PAK-haltigen Straßenaufbruch entsorgen. Alle anderen stehen vor einem riesigen Problem – sowohl was die Kapazitäten als auch die Preise angeht.“ Er stellt weiter fest: „Eine Entsorgung von Massenabfällen außerhalb Deutschlands ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Aus diesem Grund fordern wir eine thermische Verwertungsanlage in Deutschland. Gerade Hessen als Mitte Deutschlands mit guter Anbindung auch über die Wasserwege Rhein und Main, bietet sich an. Hierfür müssen aber dringend die entsprechenden politischen Weichenstellungen auf Bundes- und Landesebene vorgenommen sowie die gesellschaftliche Akzeptanz geschaffen werden, dass regionale Verwertung und Entsorgung erforderlich sind.“

Mit weiteren Anlagen zur ordnungsgemäßen Entsorgung ließen sich die transportbedingten Umweltbelastungen reduzieren. „Die zunehmenden Entsorgungsprobleme und deren Folgen für Wirtschaft und Umwelt müssen uns als Gesellschaft bewegen, stärker über Müllverwertung und Entsorgung nachzudenken. Die Verbrennungskapazitäten sind bereits heute nahezu ausgelastet und aufgrund schärferer Richtlinien müssen zunehmend mehr Abfallarten bei hohen Temperaturen verbrannt werden,“ kritisiert von Borstel.

Der Verband beanstandet aber auch die verbindliche Vorgabe der thermischen Behandlung durch öffentliche Vergabestellen. Beispielrechnungen haben gezeigt, dass die Verwertung im Deponiebau ökologisch sinnvoller sein kann, wenn die langen Transportwege für die thermische Behandlung in den Niederlanden in der Ökobilanz berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Wiedereinbau des aufbereiteten pechhaltigen Straßenaufbruchs umweltrechtlich zulässig sein. Diese Möglichkeiten werden aber von ausschreibenden Stellen kaum genutzt.

Rainer von Borstel macht klar: „Bei den umfangreich anstehenden Sanierungsarbeiten im Straßenbau sollte es bis zur Inbetriebnahme einer nationalen Anlage für die thermische Verwertung weiterhin möglich sein, aufbereiteten, teerhaltigen Straßenaufbruch als Tragschicht im Straßenbauwieder einzubauen, das spart auch Rohstoffe. Auch der Einsatz als Deponieersatzbaustoff oder die Beseitigung auf Deponien müssen mögliche Entsorgungsoptionen bleiben. Es kann nicht sein, dass den Straßenbaubetrieben Entsorgungswege vorgeschrieben werden, die in Deutschland faktisch nicht bestehen.“

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Brucato

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de

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