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10.06.2021
Pressemitteilungen

Das hessische Baugewerbe ist bereit, seinen Beitrag zur Massenimmunisierung zu leisten!

Die Kosten für die Immunisierung durch die Betriebsärzte sorgen jedoch für Verärgerung

Frankfurt, 10. Juni 2021. „Die Bauwirtschaft ist erfreut, dass sie nun mittels ihrer Betriebsärzte am Kampf gegen die Corona-Pandemie beteiligt wird und einen wichtigen Beitrag zur Rückkehr der Normalität leisten kann“, so Hauptgeschäftsführer des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. Rainer von Borstel.

Dennoch ist die Freude über die Beteiligung an den Impfungen für die Betriebe getrübt. Viele Baubetriebe seien laut von Borstel angesichts der zu zahlenden Gebühr von 39 € pro Impfung verärgert gewesen.

Hintergrund ist, dass der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU, der mit seinen Betriebsärzten die COVID-19-Impfungen durchführt, verpflichtet ist, eine Aufwandspauschale von 39 € pro Impfung zu erheben. Da das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein Impfvorhaben zu Lasten des eigentlichen gesetzlichen Auftrages des AMD der BG BAU sieht, ist der AMD verpflichtet, seine arbeitsmedizinischen Leistungen weiterhin aufrechtzuerhalten. Die Kapazitäten des AMD der BG BAU sind dadurch entsprechend begrenzt.

Der Verband baugewerblicher Unternehmen vertritt überwiegend mittelständische Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygieneauflagen bereits mit hohen Kosten konfrontiert wurden. Jetzt sollen sie auch noch für ihr freiwilliges Engagement beim Schutz ihrer Mitarbeiter und dem Erreichen der Herdenimmunität zur Kasse gebeten werden.

Hinzu kommt, dass die hessische Landesregierung angekündigt hat, alle Impfzentren im Land bis Ende September zu schließen.

„Diese Entscheidung der Landesregierung, die kurz nach dem Wegfall der Impfpriorisierung und der Beteiligung der Betriebsärzte veröffentlicht wurde, lässt die Vermutung aufkommen, dass die hessische Landesregierung sich nun aus ihrer finanziellen Verantwortung zu stehlen versucht“, kommentiert Rainer von Borstel weiter.

Die Entscheidung, die teuren Impfzentren langfristig zu schließen, ist grundsätzlich nicht falsch, jedoch muss es eine angemessene Alternative geben. Die Impfungen durch die Betriebsärzte haben sich noch nicht eingependelt. Außerdem kann es nicht sein, dass durch den Wegfall der Zentren die Verantwortung und die Kosten für die Immunisierung auf Dritte übertragen werden.

Mit dem Wegfall der staatlich finanzierten Impfzentren sollte eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es dem Arbeitsmedizinischen Dienst ermöglicht, seine Kapazitäten für das Impfen zu erweitern.

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Brucato

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de

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