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04.02.2025
Ausbildung

Aktueller Sachstand und Übersicht zu den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen ab dem 1. August 2026

Wir stellen Ihnen heute den aktuellen Stand der Arbeiten zu den Pflicht- und Wahlwochen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen vor. Diese Neuerungen treten mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2026 in Kraft.

Dann wird die neue Ausbildungsverordnung für 16 dreijährige und 3 zweijährige Bauberufe an drei Lernorten – im Betrieb, in der Berufsschule und in den überbetrieblichen Ausbildungszentren – implementiert.

Seit April 2024 arbeiten über 60 Sachverständige von HDB und ZDB in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) in 16 berufsspezifischen Arbeitskreisen sowie in drei Arbeitskreisen zur Facharbeiterausbildung und einem Lenkungsausschuss intensiv an der Entwicklung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen.

Die Pflicht- und Wahlwochen sind im Rahmen der Neuordnung wie folgt aufgeteilt:

Pflichtwochen:

2-jährige Berufe: 24 Wochen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung

  • Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  • Ausbildungsjahr: 11 Woche

3-jährige Berufe: 30 Wochen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung

  • Ausbildungsjahr: 13 Wochen
  • Ausbildungsjahr: 11 Wochen
  • Ausbildungsjahr: 6 Woche

Wahlwochen:

(Entscheidung über die Wahrnehmung der Wahlwochen obliegt dem Betrieb):

2-jährige Berufe: 5 Wochen

  • Ausbildungsjahr: 3 Wochen
  • Ausbildungsjahr: 2 Wochen

3-jährige Berufe: 9 Wochen

  • Ausbildungsjahr: 3 Wochen
  • Ausbildungsjahr: 2 Wochen
  • Ausbildungsjahr: 4 Wochen

Für jeden Beruf wurden die Pflicht- und Wahlwochen anhand der Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans definiert, und es wurde ein strukturiertes Gerüst für die Ausbildungsjahre erarbeitet. Diese einzelnen Berufsgestaltungen wurden anschließend zu einem Gesamtgerüst zusammengefügt, das in die Sparten Tiefbau, Hochbau und Ausbau unterteilt ist und sowohl die jeweiligen Berufe als auch die Aufteilung in Pflicht- und Wahlwochen umfasst.

Enge Abstimmungen zwischen den Arbeitskreisen und dem Lenkungskreis haben in diesem Prozess stattgefunden.

Das Gesamtgerüst, das Ihnen hier zur Verfügung steht, bietet Ihnen eine Übersicht über die Pflicht- und Wahlwochen für die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen in 19 Bauberufen.

Dateityp

Pflicht_u._Wahlwochen_UEBA 2025

Pflicht_u._Wahlwochen_UEBA_schreibgeschuetzt.xlsx

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Das Gerüst spiegelt den aktuellen Stand der Arbeiten wider.
  • Änderungen sind vorbehalten.
  • Die Inhalte zu den einzelnen Wochen werden im nächsten Schritt erarbeitet.
  • Im Gerüst sind mehr Wahlwochen angegeben als in der Verordnung vorgesehen: Hier wurden zusätzliche Themen/Inhalte aufgenommen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, Wahlwochen entsprechend ihrer Spezialisierung und Regionalität auszuwählen.
  • Abkürzungen: P = Pflichtwoche W = Wahlwochen

Ihr Ansprechpartner

Andreas Demand

Aus- und Weiterbildung

Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de

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