Image
05.02.2025
Wirtschaft

Absenkung des Verzugszinssatzes seit dem 1. Januar 2025

Die Deutsche Bundesbank hat den sogenannten Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 2025 von 3,37 % auf 2,27 % gesenkt. Damit gilt für alle Geldschulden aus Rechtsgeschäften, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind, für Verzugszeiträume ab 1. Januar 2025 ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 7,27 % (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB).Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt ein Verzugszinssatz von 11,27 % (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB). Entgeltforderungen sind solche Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine Leistung gerichtet sind.
Für Verträge auf Basis der VOB/B 2019 und älter gilt dasselbe (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 VOB/B).

Im BGB-Vertrag kommt der Schuldner, der kein Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Einer Mahnung bedarf es daher nicht
unbedingt. Das gilt gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 auch bei Vereinbarung der VOB/B.
Die oben genannten Verzugszinsen können entsprechend der konkreten vertraglichen Vereinbarung ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens geltend gemacht werden. Die Beanspruchung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bedarf eines gesonderten Nachweises.

Dateityp

25-01 Verzugszinsen aktuelle Übersicht

25-01-Verzugszinsen-aktuelle-Uebersicht.doc

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

04.03.2026
Wirtschaft

Kommunikation und Mitarbeiterführung auf der Baustelle und im Büro

Seminar am 29. April 2026 in Frankfurt am Main „Es ist verrückt, die Dinge immer gleich zu machen …
02.03.2026
Pressemitteilungen

Die Bauwirtschaft in Hessen 2025: Jahr der Stabilisierung

Positiver Ausblick trotzt anhaltenden Herausforderungen  Trotz struktureller Herausforderungen und wirtschaftlicher Unsicherheit blickt das hessische Baugewerbe auf ein stabiles …
25.02.2026
Wirtschaft

Einladung zur Kostenanalyse 2025/2026

Auch in diesem Jahr führen wir unsere traditionelle Kostenanalyse und einen Kennzahlenvergleich durch und laden Sie hierzu recht …
13.03.2026
Arbeitsrecht

Ganzjährige Beschäftigung – Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026 veröffentlicht. Die zur Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
26.01.2026
Wirtschaft

Aktueller Stand der Effizienzhaus-55-Plus-Förderung (EH55-Plus)

Die zum 16. Dezember 2025 reaktivierte Förderung des Effizienzhaus-55-Plus-Standards (EH55-Plus) wird weiterhin gut und stetig nachgefragt. Aus dem
07.01.2026
Baurecht

Vergaberecht: Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2026

Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 1. Januar 2026 angepasst Bauaufträge: 5.404.000 Euro