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26.01.2026
Wirtschaft

Aktueller Stand der Effizienzhaus-55-Plus-Förderung (EH55-Plus)

Die zum 16. Dezember 2025 reaktivierte Förderung des Effizienzhaus-55-Plus-Standards (EH55-Plus) wird weiterhin gut und stetig nachgefragt.

Aus dem EH55-Fördertopf wurden bislang Kredite in Höhe von rund 139 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden damit knapp 14.700 neue Wohneinheiten mit einem gesamten Kreditvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro. Das Gesamtbudget des Programms beläuft sich auf 800 Millionen Euro, sodass nach den bisher bewilligten Krediten aktuell noch rund 661 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Angesichts der Ausgestaltung des Programms nach dem sogenannten Windhundprinzip ist jedoch weiterhin davon auszugehen, dass die verfügbaren Mittel bei anhaltend hoher Nachfrage zügig ausgeschöpft werden.

Seit dem Programmstart können Bauherren zinsverbilligte KfW-Kredite beantragen, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegt, mit dem Bauvorhaben jedoch noch nicht begonnen wurde.

Förderfähig sind der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden im Effizienzhausstandard 55, sofern diese mit einer Wärmeerzeugung auf Basis von 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sind. Fossile Energieträger sind damit ausgeschlossen.

Die Kredite können mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindungsfrist von maximal zehn Jahren ausgestaltet werden. Die bewilligten Mittel sind einmalig bereitzustellen und müssen innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.

Wie bereits bei Einführung des Programms deutlich wurde, handelt es sich bei der EH55-Plus-Förderung um eine einmalige, budgetgebundene Maßnahme zur Aktivierung des bestehenden Bauüberhangs. Eine Verstetigung der Förderung über das bereitgestellte Volumen hinaus ist derzeit nicht vorgesehen. Damit bestehen weiterhin keine verlässlichen langfristigen Förderbedingungen für den Effizienzhaus-55-Standard.

Bauunternehmern sollten Bauherren frühzeitig auf die weiterhin vorhandenen Fördermöglichkeiten hinzuweisen, zugleich aber auch auf die begrenzte Mittelverfügbarkeit und das bestehende Risiko einer baldigen Ausschöpfung aufmerksam zu machen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anika Amberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 069 / 958 09-350
E-Mail: amberg@bgvht.de

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