
I. Anmeldetermin
Die Anmeldungen zu den Sommerprüfungen 2024 sind bis spätestens
- April 2024 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Lehrling/Auszubildenden zu erfolgen, welcher den Betrieb über die Anmeldung zu unterrichten hat.
Zu den Sommerprüfungen 2024 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit vom 1. April 2024 bis 30. September 2024 endet,
- Wiederholer,
- Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin für Antragsstellung: 15. März 2024)
- und Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) und Umschüler.
Anmeldungen, die nach dem 15. April 2024 bzw. 15. März 2024 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
II. Prüfungstermin
Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Sommerprüfung 2024 wird der
31. Juli 2024 als Schlusstermin festgesetzt.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
