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12.07.2018
Pressemitteilungen

Baugewerbeverband fordert: Öffentliche Hand muss Verantwortung bei Ausschreibungen gerecht werden

Lohnprellerei wie auf Baustelle in Neu-Isenburg könnte verhindert werden

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. fordert nach den Vorfällen auf einer Neu-Isenburger Baustelle die öffentliche Hand zum Handeln auf, nachdem rumänische Arbeiter um Teile ihres Lohns betrogen wurden.

„Solche Vorfälle sind entsetzlich und menschlich nicht zu verantworten. Dieser Fall, der leider kein Einzelfall ist, macht deutlich, wohin Preisdruck und lasche Kontrolle durch öffentliche Auftraggeber führen,“ erklärt Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Die 18 rumänischen Männer hatten nur Bruchteile des abgesprochenen Lohns ausbezahlt bekommen, nachdem eine Firma in der Sub-Unternehmer-Kette von den Behörden geschlossen worden war. Das Bauprojekt wird im Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, der Gewobau Neu-Isenburg ausgeführt. Eine Lohnauszahlung konnte erst nach öffentlichkeitswirksamen Druck des DGB erreicht werden, zunächst lehnte der von der Gewobau beauftragte Generalunternehmer eine Haftung für die vom Sub-Sub-Unternehmer geschuldeten Löhne strikt ab.

Präqualifikation als Schlüssel für die Vergabe

„Die Schattenwirtschaft am Bau schadet nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch dem Ruf der Branche. Es ist gut, dass es mittlerweile Beratungsstellen wie die „Faire Mobilität“ gibt, an die sich betrogene Arbeitnehmer wenden können. Darüber hinaus fordern wir öffentliche Auftraggeber auf, nur noch Firmen zu beauftragen, die die Präqualifikation einer neutralen Stelle nachweisen können. Diese Stellen können viel tiefer prüfen und abgleichen, ob es sich um eine seriöse Firma handelt, als dies die Bauämter im Einzelfall tun können,“ fordert von Borstel.

Bei den Präqualifikations-Stellen (PQ-Stellen) erfolgt u.a. eine sorgfältige Prüfung der Angaben des Unternehmens zu Umsatz, Arbeitskräften, Referenzen und Leistungsbereichen. Gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und Sozialkassen stellen die PQ-Stellen sicher, dass nur Unternehmen präqualifiziert sind, die ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen. Unternehmen, die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Mindestlohn auffällig werden, werden aus der Liste der präqualifizierten Unternehmen ausgeschlossen. Präqualifizierte Unternehmen haben sich zudem verpflichtet, als Nachunternehmen ebenfalls nur präqualifizierte bzw. präqualifizierbare Betriebe einzusetzen.

Hilfreich wäre laut dem Verband auch eine realistische Vergabepraxis, in der nicht automatisch das billigste Angebot den Zuschlag erhält. Darüber hinaus muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, um die tatsächlichen Zustände auf den Baustellen zu überprüfen. „Den Bauunternehmen immer mehr bürokratische Dokumentationspflichten aufzuerlegen, hilft nicht, das Problem zu lösen. Solange niemand die eingetragenen Stundenzahlen, Stundenlöhne und Bauarbeiter auf der Baustelle nachprüft, ist noch nichts gewonnen,“ so von Borstel abschließend.

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Brucato

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de

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