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02.02.2021
Technik

Baustromverteiler – Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) Typ B verwenden

Am 21.05.2021 endet die Übergangsfrist, die in der DIN VDE 0100-704 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil Baustellen“ geregelt ist.

Technischer Hintergrund:

Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B werden benötigt, wenn „Frequenzgesteuerte Betriebsmittel“ auf Baustellen zum Einsatz kommen. Frequenzgesteuerte Betriebsmittel sind z.B. Krane und leistungsgeregelte Antriebe, wie z. B. Steinsägen, Seilsägen, Pumpen, Lüfter, Sandsiebe, Verdichter, Rüttler usw.

Frequenzgesteuerte Betriebsmittel dürfen nicht hinter herkömmlichen Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ A betrieben werden, da diese durch Fehler in der Frequenzsteuerung wirkungslos werden können oder durch Ableitströme im Abschaltverhalten negativ beeinflusst werden.

Aus diesem Grund zum Betrieb frequenzgesteuerter Betriebsmittel müssen daher die „alten“ Baustromverteiler (in denen Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ A eingebaut sind) auf Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B umgebaut werden oder neue Baustromverteiler mit eingebauten Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B beschafft werden. Es ist auch möglich, Schutzverteiler mit RCDs vom Typ B MI zu verwenden. Hinter Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B können alle Arten von Arbeitsmitteln betrieben werden.

Die BG BAU weist darauf hin, dass es zur Fachkunde einer Elektrofachkraft (diese wird zur Errichtung eines Baustromverteilers benötigt) gehört, die o.g. Norm umzusetzen und den Bauherrn, bzw. Eigentümer/Betreiber des Baustromverteilers auf notwendige Umbauten hinzuweisen. Dies dürfte seit 2018 vielerorts erfolgt sein. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nach der gleichnamigen und geltenden Unfallverhütungsvorschrift nach den Regeln der Technik zu errichten. Die zutreffende Regel ist die o.g. DIN VDE 0100-704.

Weitere Hinweise und Anforderungen zu Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) Typ B sowie Arbeitsschutzprämien der BG BAU finden Mitgliedsbetriebe der BG BAU im Internet, mit der Möglichkeit der direkten Beantragung der Arbeitsschutzprämie:

Die Arbeitsschutzprämie der BG Bau pro Maßnahme beträgt 25 % der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro.

Für Rückfragen steht Ihnen Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Hartmut Schwieger

Bautechnik

Telefon: 069 / 958 09-190
E-Mail: schwieger@bgvht.de

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