
Die BDA hat die eine Handreichung zum Umgang mit den Neuregelungen zur Betriebsrätevergütung erarbeitet.
Nachdem der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes am 5. Juli 2024 gebilligt hat, kann die Konkretisierung der Vorschriften zur Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrats in Kraft treten. Der Gesetzestext ist unter diesem Link zu finden.
Darüber hinaus hat die BDA hierzu die als weitere Anlage beigefügte Handreichung erarbeitet. Sie soll Unternehmen eine erste Hilfestellung beim Umgang mit den Neuregelungen bieten. Die Handreichung verschafft einen Überblick über die bisherige Rechtslage und erläutert die Änderungen in den §§ 37 Abs. 4 und 78 BetrVG.
BDA Handreichung zur Betriebsrätevergütung 2024
BDA_-_Handreichung_zur_Betriebsraeteverguetung.pdf
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