Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau ARS 06/2024 vom 28.02.2024 wurde die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) fortgeschrieben und mit Anlagen auch in das Technische Regelwerk Wasserbau (TR-W) aufgenommen.
Die Bereitstellung der ZTV-ING und der „Hinweise zu den ZTV-ING“ erfolgt kostenfrei und ausschließlich digital über die Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Aus urheberrechtlichen Gründen sind einzelne Abschnitte der ZTV-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.
Die wesentlichen Änderungen sind in Anlage 2 zum ARS 06/2024 genannt. Diese betreffen:
- Abschnitt 3-1 Massivbau – Beton
- Abschnitt 3-6 Massivbau – Verstärken von Betonbauteilen
- Abschnitt 4-1 Stahlbau
- Abschnitt 4-2 Stahlverbundbau
- Abschnitt 7-1 Tunnelbau – Geschlossene Bauweise
- Abschnitt 7-2 Tunnelbau – Offene Bauweise
- Abschnitt 7-3 Tunnelbau – Maschinelle Schildvortriebsverfahren
- Abschnitt 7-5 Tunnelbau – Abdichtung
- Abschnitt 8-5 Weitere Bauwerke – Wellstahlbauwerke
- Abschnitt 9-1 Anhang – Normen und sonstige Technische Regelwerke
