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08.07.2024
Technik

Fortschreibung der ZTV-ING

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau ARS 06/2024 vom 28.02.2024 wurde die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) fortgeschrieben und mit Anlagen auch in das Technische Regelwerk Wasserbau (TR-W) aufgenommen.

Die Bereitstellung der ZTV-ING und der „Hinweise zu den ZTV-ING“ erfolgt kostenfrei und ausschließlich digital über die Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Aus urheberrechtlichen Gründen sind einzelne Abschnitte der ZTV-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden.

Die wesentlichen Änderungen sind in Anlage 2 zum ARS 06/2024 genannt. Diese betreffen:

  • Abschnitt 3-1 Massivbau – Beton
  • Abschnitt 3-6 Massivbau – Verstärken von Betonbauteilen
  • Abschnitt 4-1 Stahlbau
  • Abschnitt 4-2 Stahlverbundbau
  • Abschnitt 7-1 Tunnelbau – Geschlossene Bauweise
  • Abschnitt 7-2 Tunnelbau – Offene Bauweise
  • Abschnitt 7-3 Tunnelbau – Maschinelle Schildvortriebsverfahren
  • Abschnitt 7-5 Tunnelbau – Abdichtung
  • Abschnitt 8-5 Weitere Bauwerke – Wellstahlbauwerke
  • Abschnitt 9-1 Anhang – Normen und sonstige Technische Regelwerke

Ihr Ansprechpartner

Hartmut Schwieger

Bautechnik

Telefon: 069 / 958 09-190
E-Mail: schwieger@bgvht.de

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