
Auf den Seiten der hessischen Regierungspräsidien stehen für unterschiedliche Adressaten Kurzinformationen / Merkblätter zum Download, die über die einzuhaltenden Regeln für mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) informieren, die seit 1. August 2023 einzuhalten sind.
Die zielgruppenspezifischen „Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV)“ mit jeweils ca. 4 Seiten gliedern sich in:
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Betreiber von Aufbereitungsanlagen
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Verwender (zum Beispiel Bauherren)
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Erzeuger und Besitzer
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Grundstückseigentümer
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Inverkehrbringer
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Sammler und Beförderer
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Betreiber von Zwischenlägern
- Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) für Betreiber von mobilen Aufbereitungsanlagen
Weitere Information zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) finden sich bei den hessischen Regierungspräsidien:
- RP Darmstadt:
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffe - RP Gießen
https://rp-giessen.hessen.de/umwelt/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffverordnung - RP Kassel
https://rp-kassel.hessen.de/umwelt/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffverordnung
Auf den Seiten des hessischen Umweltministeriums findet sich das „Merkblatt Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)“
