Image
03.11.2020
Pressemitteilungen

Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutzverordnung müssen praktikabel gestaltet werden

Die vom Umweltausschuss des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungsvorschläge zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und zur Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) laufen allen Bemühungen entgegen, ein fortschrittliches bundeseinheitliches Regelwerk zu schaffen. Ein verständliches und einheitliches Regelwerk ist aber die wesentliche Grundlage, um die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz zu fördern, Recycling-Material verstärkt einzusetzen und Primärrohstoffe einzusparen.

„Wir müssen in Deutschland endlich weg von länderweise unterschiedlichen Regelungen, hin zu einer bundeseinheitlichen Regelung, die praktikabel und umsetzbar ist. Aufgrund der zentralen Lage von Hessen mit sechs Nachbarländern ist es völlig unpraktikabel, dass Betriebe sich mit den unterschiedlichsten Regelungen anderer Bundesländer auseinandersetzen müssen. Das versteht weder der Bauunternehmer, noch sein Bauherr.“, so Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. „Insbesondere überschüssiger Boden sollte ortsnah – also im Nahbereich bis max. 50 km – verwertet werden, statt – ökologisch fragwürdig – über Kreis- und Landesgrenzen hinweg transportiert zu werden.“

Ebenfalls nicht zu verstehen ist das zwanghafte Festhalten an drei verschiedenen Analyseverfahren. Dies macht bereits deshalb keinen Sinn, weil zu Beginn des Bodenaushubs der Verwertungsweg meist noch nicht feststeht. Die Reduzierung auf ein Analyseverfahren, den Säulenkurztest, ist wichtig, um Böden bestmöglich zu verwerten, statt diese auf Deponien zu fahren, wo der Raum bereits heute knapp ist und für die wirklich gefährlichen Abfälle benötigt wird.

„Das Beispiel des gefährlichen, teerpechhaltigen Straßenaufbruchs, der seit Jahren nur noch in den Niederlanden entsorgt werden kann, sollte allen Verantwortlichen als mahnendes Beispiel dienen. Nachhaltiges Handeln fängt damit an, dass man seine eigenen Abfälle ortsnah verwerten kann und eben nicht seine „Problem-Abfälle“ ins Ausland exportiert.“, mahnt von Borstel eindringlich. „Gut 60% der insgesamt ca. 220 Mio. Tonnen gehören zur Fraktion Boden und Steine – die im Regelfall in der Verfüllung von Tagebauen landen und somit der Kreislauf entzogen werden. Es muss sich etwas ändern, damit es besser wird. Das jetzt vorgelegte Verordnungspaket ist jedoch leider hierfür ungeeignet.“

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Dieckhöfer

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 958 09-224
E-Mail: dieckhoefer@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

04.02.2025
Ausbildung

Aktueller Sachstand und Übersicht zu den überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen ab dem 1. August 2026

Wir stellen Ihnen heute den aktuellen Stand der Arbeiten zu den Pflicht- und Wahlwochen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen vor. …
29.01.2025
Allgemein

Warnung vor gefälschten Emails der SOKA-BAU

Die SOKA-BAU warnt auf ihrer Internetseite https://www.soka-bau.de/ vor Phishing-Mails: Es wird mitgeteilt, dass aktuell einige Empfänger gefälschte E-Mails mit …
21.01.2025
Wirtschaft

Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2024

Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ging das BIP in Deutschland zum zweiten Mal in Folge zurück. Nach …
15.01.2025
Pressemitteilungen

Ein starker Mittelstand macht Deutschland zukunftsfähig

Baugewerbe fordert eine „Agenda-Mittelstand“ Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl fordert der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU Hessen) eine
27.09.2024
Pressemitteilungen

Gemeinsame Pressemitteilung: Bauwirtschaft als Konjunkturmotor

Handwerk und Baugewerbe warten auf Impulse Die Bauwirtschaft ist ein wesentlicher Konjunkturmotor und hat entscheidenden Einfluss auf die
24.09.2024
Pressemitteilungen

Baugewerbe fordert Brückenbauinitiative

Ein „Weiter-So“ darf es nicht mehr geben Viel zu lange wurde der alarmierende Zustand der deutschen Schieneninfrastruktur, allen