Image
03.11.2020
Pressemitteilungen

Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutzverordnung müssen praktikabel gestaltet werden

Die vom Umweltausschuss des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungsvorschläge zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und zur Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) laufen allen Bemühungen entgegen, ein fortschrittliches bundeseinheitliches Regelwerk zu schaffen. Ein verständliches und einheitliches Regelwerk ist aber die wesentliche Grundlage, um die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz zu fördern, Recycling-Material verstärkt einzusetzen und Primärrohstoffe einzusparen.

„Wir müssen in Deutschland endlich weg von länderweise unterschiedlichen Regelungen, hin zu einer bundeseinheitlichen Regelung, die praktikabel und umsetzbar ist. Aufgrund der zentralen Lage von Hessen mit sechs Nachbarländern ist es völlig unpraktikabel, dass Betriebe sich mit den unterschiedlichsten Regelungen anderer Bundesländer auseinandersetzen müssen. Das versteht weder der Bauunternehmer, noch sein Bauherr.“, so Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. „Insbesondere überschüssiger Boden sollte ortsnah – also im Nahbereich bis max. 50 km – verwertet werden, statt – ökologisch fragwürdig – über Kreis- und Landesgrenzen hinweg transportiert zu werden.“

Ebenfalls nicht zu verstehen ist das zwanghafte Festhalten an drei verschiedenen Analyseverfahren. Dies macht bereits deshalb keinen Sinn, weil zu Beginn des Bodenaushubs der Verwertungsweg meist noch nicht feststeht. Die Reduzierung auf ein Analyseverfahren, den Säulenkurztest, ist wichtig, um Böden bestmöglich zu verwerten, statt diese auf Deponien zu fahren, wo der Raum bereits heute knapp ist und für die wirklich gefährlichen Abfälle benötigt wird.

„Das Beispiel des gefährlichen, teerpechhaltigen Straßenaufbruchs, der seit Jahren nur noch in den Niederlanden entsorgt werden kann, sollte allen Verantwortlichen als mahnendes Beispiel dienen. Nachhaltiges Handeln fängt damit an, dass man seine eigenen Abfälle ortsnah verwerten kann und eben nicht seine „Problem-Abfälle“ ins Ausland exportiert.“, mahnt von Borstel eindringlich. „Gut 60% der insgesamt ca. 220 Mio. Tonnen gehören zur Fraktion Boden und Steine – die im Regelfall in der Verfüllung von Tagebauen landen und somit der Kreislauf entzogen werden. Es muss sich etwas ändern, damit es besser wird. Das jetzt vorgelegte Verordnungspaket ist jedoch leider hierfür ungeeignet.“

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Dieckhöfer

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 069 / 958 09-224
E-Mail: dieckhoefer@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

27.11.2025
Baurecht

VOB für Fortgeschrittene in 2026 in Fulda & Marburg

Unser neues Seminar mit Dr. Ingo Lange richtet sich an Teilnehmer, die mit den Grundbegriffen der VOB vertraut …
14.11.2025
Pressemitteilungen

17 % mehr Auszubildende im 1. Lehrjahr in Hessen: Das Baugewerbe hat noch immer goldenen Boden

Das Baugewerbe bietet zahlreiche Karrieremöglichkeiten Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. meldet eine erfreuliche Entwicklung in der hessischen …
13.11.2025
Digitalisierung

EU-Parlament beschließt Entlastung für Unternehmen bei Nachhaltigkeitsberichten

Am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen. …
14.11.2025
Pressemitteilungen

17 % mehr Auszubildende im 1. Lehrjahr in Hessen: Das Baugewerbe hat noch immer goldenen Boden

Das Baugewerbe bietet zahlreiche Karrieremöglichkeiten Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. meldet eine erfreuliche Entwicklung in der hessischen
12.11.2025
Pressemitteilungen

Hessenplan und Bauland-Offensive 2.0 sind starkes Signal

Baugewerbe fordert zügige Umsetzung Frankfurt, 12. November 2025. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. (VbU) wertet die
02.10.2025
Pressemitteilungen

Baugewerbe begrüßt Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO)

Der Maßnahmenkatalog ist wichtiger Schritt zur Entlastung Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (VbU) begrüßt die Novelle der