
Nach der Verabschiedung im Bundeskabinett ist die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde.
Arbeitgeber sollten vor diesem Hintergrund die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen insbesondere bei Teilzeitkräften prüfen und soweit erforderlich anpassen. Weitergehende Informationen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer diesjährigen Lohnbuchhalterseminare.
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