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11.11.2025
Arbeitsrecht

Gesetzlicher Mindestlohn für 2026 und 2027

Nach der Verabschiedung im Bundeskabinett ist die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns  (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde.

Arbeitgeber sollten vor diesem Hintergrund die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen insbesondere bei Teilzeitkräften prüfen und soweit erforderlich anpassen. Weitergehende Informationen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer diesjährigen Lohnbuchhalterseminare.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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