Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten verbindlich seit 2015 für alle bilanzierenden Unternehmen sowie für Einnahmen-Überschuss-Ermittler. Mit Schreiben vom 11. Juli 2019 hatte das BMF eine überarbeitete Fassung vorgelegt. Diese neuen GoBD gelten seit Anfang 2020.
Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) hat ihren Praxisleitfaden inzwischen zum dritten Mal aktualisiert und legt die neue Fassung als Version 2.2 vor. Die Überarbeitung des Leitfadens wurde durch die Berücksichtigung von Steuerkontrollsystemen im Besteuerungsverfahren notwendig. Damit können bei Vorhandensein eines wirksamen Steuerkontrollsystems Prüfungserleichterungen von der Finanzverwaltung erlangt werden.
GoBD Praxisleitfaden für Unternehmen
GoBD-Praxisleitfaden_2.2.pdf
Auch die Steuerkanzlei PSP München und der IT-Dienstleister Zöller & Partner haben ihren gemeinsamen Leitfaden überarbeitet (Version 4.1) und stellen ihn kostenfrei unter https://www.psp.eu/assets/pdfs/gobd_psp_leitfaden.pdf zur Verfügung.
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