Das BMWK stimmt gebündeltem Inkrafttreten der modernisierten Verordnungen mit zugehörigen Unterweisungsplänen für die überbetriebliche Ausbildung zum 1. August 2026 zu.
Nach intensiven fachlichen Diskussionen von ZDB, HDB und IG BAU mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie einem Beschluss der Berufsbildungsausschüsse der Bau-Arbeitgeber konnten die Bau-Sozialpartner den Verordnungsgeber von ihrer Position überzeugen. Ein gebündeltes Inkrafttreten der modernisierten Verordnungen für die Bauberufe mit den zugehörigen Unterweisungsplänen für die überbetriebliche Ausbildung soll am 1. August 2026 erfolgen. Gekoppelt ist die Festlegung des Termins mit einer Veröffentlichung des Verordnungstextes, der es den beteiligten Unternehmen, Kammern, Bildungsträgern und berufsbildenden Schulen ermöglichen soll, sich frühzeitig auf die modernisierten Ausbildungsinhalte einzustellen.
Mit dieser Entscheidung nimmt das BMWK das Erlassverfahren wieder auf, nachdem dieses über den Jahreswechsel 2023/24 aufgrund von Vorbehalten der Branche vorübergehend ausgesetzt wurde. Die Vorbehalte bezogen sich auf die aus Sicht der Bauwirtschaft ausgebliebene Umsetzung der neuen Ausbildungsinhalte in der überbetrieblichen Ausbildung, die mit 30 bis 39 Wochen einen erheblichen Teil der Unterweisung der Auszubildenden ausmacht und es ermöglicht, unabhängig von der Unternehmensgröße berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse dem neuesten Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnungen werden Sachverständige von ZDB und HDB unter Begleitung des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik die notwendigen Unterweisungspläne (ÜLU-Kurse) für die einzelnen Ausbildungsmodule in der überbetrieblichen Ausbildung erarbeiten. Damit soll eine ganzheitlich modernisierte Ausbildung an allen drei Lernorten gewährleistet werden, die Auszubildende und Unternehmen auf den fortschreitenden technologischen Wandel und die Anforderungen der Transformation vorbereitet.
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