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30.05.2023
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KfW Förderprogramm Wohneigentum für Familien startet am 1. Juni 2023

Die Bundesregierung hatte schon im letzten Jahr avisiert, in 2023 eine Nachfolgeregelung für das Baukindergeld für die Wohneigentumsförderung von Familien an den Start bringen zu wollen. Jüngst hatte die Bauministerin im Zusammenhang mit der Kommentierung zu den Baufertigstellungszahlen 2022 auf das zum 1. Juni 2023 startende KfW Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ verwiesen. Sie sieht hier offensichtlich Potenzial, die einbrechenden Baugenehmigungen im Bereich des Wohneigentums aufzufangen:

„Wir müssen jetzt weiter die Nachfrage am Bau ankurbeln und sie stabil halten. Aus dem Minus bei den Einfamilienhäusern wollen wir wieder steigende Zahlen machen. Deshalb starten wir am 1.6. unsere Wohneigentumsförderung für Familien, die über ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr (pro weiterem Kind 10.000 Euro oben drauf) verfügen. Die größte Sorge von Familien, die gerade bauen wollen, sind die Zinsen. Deshalb verbilligt unser Programm den Zins. Haushalte mit Kindern können in Abhängigkeit von der Anzahl der minderjährigen Kinder und des Standards, mit dem sie bauen, eine Kreditsumme zwischen 140.000 und 240.000 EUR aufnehmen.“

Das Programm wird aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum klimafreundlichen Neubau über 1,1 Mrd. Euro für 2023 (mit)finanziert. Für das Wohneigentumsprogramm für Familien stehen dabei 350 Mio. Euro bereit (Daneben läuft seit dem 1. März das Programm zum Klimafreundlichen Bauen bei Wohngebäuden mit einem Budget von 650 Mio. Euro und 100 Mio. Euro für Nichtwohngebäude).

Nach Mitteilung des BMWSB vom 26. Mai wurde das Gesamtbudget zum Klimafreundlichen Neubau wegen der hohen Nachfrage in dem bereits laufenden Programm jetzt von 1,1 Mrd. Euro für 2023 auf 1,988 Mrd. Euro erhöht.

Die KfW hat uns nun über Details des jetzt startenden Programms „Wohneigentum für Familien“ informiert.

Die Förderung soll Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohneigentum in Deutschland unterstützen.

Gefördert werden die im Zusammenhang mit der Errichtung der klimafreundlichen Neubauten oder dem Ersterwerb von neu errichtetem und klimafreundlichem Wohneigentum entstehenden Bauwerkskosten (Der Grundstückserwerb gehört nicht zu den förderfähigen Kosten.). Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt.

Folgende Förderstufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ wird erreicht, wenn der Neubau die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.

Die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ wird erreicht, wenn der Neubau zusätzlich zu den Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein Nachhaltigkeitszertifikat für den Neubau ausgestellt wird.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

Die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz prüft und bestätigt die Einhaltung der folgenden Anforderungen:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des „QNG-PLUS“ sowie
  • die in der Anlage zu diesem Merkblatt festgelegten Technischen Mindestanforderungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen),

  • die Eigentümerin oder Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet und die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen.

Bewertung

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Neubau von Wohneigentum nun wieder eigenständig gefördert wird. Auch nach den jüngsten hierzu veröffentlichten Umfragen/Studien will eine deutliche Mehrheit der Mieter gern Wohneigentum erwerben. Allerdings muss bezweifelt werden, dass die Budgetierung einerseits als auch die hohen Anforderungen an die Gewährung der Mittel andererseits ausreichende Investitionsimpulse setzen.

Wurden für das Baukindergeld von 2018 bis 2021 noch Zuschüsse im Umfang von 9,9 Mrd. Euro bereitgestellt, liegt der jetzige Förderansatz auf Zinsstützungen mit einem Jahresbudget von 350 Mio. Euro. Auch wenn die Evaluierung des Baukindergeldes ergeben hat, dass drei Viertel der Antragsteller ein Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro hatte, dürfte die jetzt eingezogene Bemessungsgrenze von 60.000 Euro Haushaltseinkommen angesichts deutlich gestiegener Baupreise zu niedrig angesetzt worden sein. Beim Baukindergeld lag die Grenze noch bei 90.000 Euro Jahreseinkommen. Pro weiterem Kind im Haushalt wurde die Grenze damals zudem um 15.000 Euro und nicht wie jetzt nur um 10.000 Euro aufgestockt.

Da der Förderansatz nur auf Familien liegt, kommen z.B. Rentner nicht in den Genuss des Programms. Gerade aber auch bei der Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen wurden zuletzt Projekte storniert.

Schließlich bleibt abzuwarten, wie hoch die Zinsstützung im Förderprogramm ausfällt. Hierzu liegen uns noch keine Informationen vor.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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