Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Verlängerung der Kurzarbeitergeldbezugsdauer ihr Informations-Angebot aktualisiert.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zu der Ende 2024 beschlossenen und am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV – eine aktualisierte Weisung veröffentlicht. Die Weisung finden sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202412026_ba051349.pdf
Außerdem wurden die FAQs ergänzt. Insbesondere wird die Frage behandelt, welche Auswirkungen Unterbrechungen der Kurzarbeit auf die Bezugsdauer haben.
FAQ – Arbeitnehmende: Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden? (Link: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer)
FAQ – Unternehmen: Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden? (Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld#accordion983571709714825) sowie Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
Bei weiteren Fragen ist der Operative Service (KIA-Team) der zuständigen Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de