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09.04.2024
Wirtschaft

Neue Klagemöglichkeit – bis 30. April 2024!

Der Weg für eine (weitere) Klage gegen das LKW-Kartell ist aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-251/22 P) vom 1. Februar 2024 gegen den Hersteller Scania eröffnet.

Interessierte Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen LKW-Kartell tätig geworden sind, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren. Die Anmeldefrist endet am 30. April 2024. Dabei können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene LKW (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden.

Die Teilnahme an dieser Kartell-Klage ist (zunächst) kostenlos – lediglich im Erfolgsfall wird für die Unternehmen eine Erfolgsprovision fällig in Höhe von 33 %.

Angemeldet werden können LKW, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Marke: MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania
  • Beschaffungsart: Kauf, Mietkauf und Leasing (keine gemieteten LKW)
  • Zeitraum: Beschafft zwischen 17. Januar 1997 und 31. Dezember 2016
  • Nutzung: Nur neu beschaffte und selbst bzw. innerhalb ihrer Unternehmensgruppe genutzte LKW
  • Gewicht: Angemeldet werden können mittelschwere LKW (6 bis 16 Tonnen) sowie schwere LKW von über 16 Tonnen

Ihr Ansprechpartner

Robert von Ascheraden

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Telefon: 069 / 958 09-130
E-Mail: vonascheraden@bgvht.de

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