Ab dem 1. April 2024 fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufsorientierungspraktika. Zielgruppe sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der BA als ausbildungssuchend gemeldet haben. Sie können während einer Dauer von mind. 1 bis max. 6 Wochen einen oder mehrere Betriebe erkunden. Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst als Auszubildende eingestellt werden.
Weitere zentrale Informationen zu diesem Instrument finden Sie in einem BDA-Onepager sowie einem Onepager der BA, die beide auf unserer Homepage abrufbar sind:
Auch ab dem 1. April 2024 startet der neue Mobilitätszuschuss der BA. Er fördert junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen. Zum selben Stichtag wird auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) angepasst. Die Mindestlaufzeit beträgt dann vier statt sechs Monate.
Flyer der BA zum Mobilitätszuschuss sowie zur angepassten EQ finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage:
BA_Betriebl. Einstiegsquali_EQ
Diese und weitere Informationen wie z.B. Flyer und Onepager zum neuen Berufsorientierungsprogramm, die sich an Jugendliche und Lehrkräfte richten, werden ab dem 1. April 2024 auf der Internetseite der BA eingestellt.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de