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16.03.2026
Arbeitsrecht

Rentenversicherung. Drastische Beitragserhöhung

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird zum Jahresbeginn 2028 einen gewaltigen Sprung von derzeit 18,5 % um 1,3 Prozentpunkte auf dann 19,8 % machen. Das zeigen die Daten, die dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Sitzung am 12. März 2026 vorgelegt wurden.

Grund hierfür ist, dass die Rentenausgaben die Renteneinahmen übersteigen – im Jahr 2025 um ca. 5 Mrd. Euro eine Mischung aus höheren Rentenausgaben – so dass nun die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage – eine Schwankungsreserve – mit 1,38 Monatsausgaben unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 1,5 Monatsausgaben liegt. Für das Jahr 2026 ist davon auszugehen, dass sie nur noch rund eine Monatsausgabe umfassen wird und in 2027 auf nur noch 3,6 Monatsausgaben – knapp über der Mindestgrenze – liegen wird. Das kann dann im Oktober 2027 sogar zu einem vorübergehenden Liquiditätsproblem führen – ein bisher einmal eingetretenes Ereignis, welches durch die Zusage von Liquiditätshilfen durch den Staat aufgefangen werden müsste. Das Absinken auf die Mindestgrenze hat dann zur Folge, dass der Beitragssatz so festgesetzt werden müsste, dass diese Mindestgrenze in den Folgejahren nicht unterschritten wird – also mindestens bei 0,3 Monatsausgaben bleibt – also einen Betrag, der eingelöst der monatlichen Rentenzahlung für 10 Kalendertage entspricht. Das bedeutet rechnerisch einen Beitragssatzanstieg um 1,3 Prozentpunkte auf dann 19,8 %. Dem würden weitere Beitragssatzanhebungen folgen – im Jahr 2030 würde die 20-Prozent-Marke überschritten werden.

 

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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