
Der ZDB hat eine Übersicht zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz im Unterschwellenbereich bei der Vergabe von Bauleistungen erstellt. Hierin werden die Regelungen in den einzelnen Bundesländern dargestellt.
Im Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz im Oberschwellenbereich, also bei EU-weiten Ausschreibungen, besteht im Unterschwellenbereich in nur wenigen Bundesländern überhaupt ein öffentlich-rechtlicher Rechtsschutz. Die Bundesländer, in denen eine Art Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich vorgesehen ist, haben zudem unterschiedliche Regelungssysteme erlassen.
Dieses Dokument soll Bietern eine erste Orientierung geben, wenn sie im Unterschwellenbereich öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen. Die Übersicht ist im Mitgliederbereich abrufbar:
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