Image
03.09.2024
Allgemein

Start KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ende letzter Woche die Eckpunkte zum Programm „Jung kauft Alt (JkA)“ vorgelegt, das bereits am 3. September 2024 über die KfW starten soll.

Inzwischen sind auch auf der KfW-Seite Informationen eingestellt:

Kredit Nr.308, „Jung kauft Alt. Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb. Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren“, siehe https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/?redirect=776128

Das Programmbudget ist für 2024 mit 350 Mio. Euro in den Bundeshaushalt eingestellt.

Nach dem vorliegenden Papier des BMWSB, soll mit dem Förderprogramm jungen Familien ein Anreiz gesetzt werden, Bestandsgebäude zu erwerben und diese anschließend zu sanieren. Über das „JkA“-Programm wird dabei der Bestandserwerb gefördert. Die Sanierung soll anschließend über die bestehenden Förder-Programme zur Sanierung („BEG-Sanierungsförderung“) erfolgen.

Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und eines max. zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro; zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. (Die Familien dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über weiteres Wohneigentum verfügen und in der Vergangenheit keine anderweitige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung („Baukindergeld“) erhalten haben.

Gefördert wird der Bestandserwerb zur Selbstnutzung in Deutschland. Dies können insbesondere Einfamilien-/Zweifamilien-/Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen sein.

Das energetische Ausgangsniveau ist durch Vorlage eines Gebäudeenergieausweises der Energieeffizienzklassen F, G oder H nachzuweisen. Das geförderte Wohneigentum muss dann innerhalb eines Zeitraumes von 54 Monaten ab Erwerb/Kaufvertrag, auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 70 EE ertüchtigt werden.

Förderinstrument ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung (Kredit von 7 bis maximal 35 Jahre, 10 oder 20-jährige Zinsbindung). Die Förderintensität ist abhängig von der Anzahl der Kinder und liegt zwischen 100.000 Euro bis 150.000 Euro.

Der konkrete Endkreditnehmerzins soll deutlich unter dem Marktzinsniveau liegen. Alle Konditionen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Informationsangebot der KfW unter dem o. g. Link.

Bewertung

Jungen Familien mit Startkapital zum Erwerb von Wohneigentum unter die Arme zu greifen, ist sinnvoll, ebenso das Ziel, die in vorhandenen Gebäuden gebundene „graue Energie“ möglichst zu nutzen.

Gleichwohl ist es wirtschaftlich nicht immer sinnvoll und machbar, die Substanz zu erhalten. Das Programm stellt aber nur auf Kauf und Sanierung ab, Bestandsersatz wird nicht gefördert. Mithin wird nicht abgewogen, welcher Gebäudezustand vorliegt, ob die Sanierung also die wirtschaftlichere Variante gegenüber dem Abriss und Neubau ist. Sinnvoller erscheint es, wenn auch (in gegebener Situation) Abriss und Neubau gefördert würden.

Der Immobilienerwerb allein wird über das „JkA-Programm“ mit 100.000 Euro (ein Kind) bis maximal 150.000 Euro (drei Kinder) gefördert. Bei Anschaffungskosten, die realistischerweise bei 250.000 Euro und aufwärts liegen, braucht es also noch ein Eigenkapital von mindestens 100.000 Euro. Wichtig für die Annahme des Programms ist ein deutlich unter dem Marktniveau liegender Zinssatz.

Die Pflicht zur Sanierung aus den Fördervoraussetzungen ist anspruchsvoll. Es gibt eine Frist von 54 Monaten, in denen die erworbene Immobilie von einem möglicherweise vorgefundenen Energieverbrauch von 250 kWh/qm*a (Energieeffizienzhausklasse H) auf ca. 45 kWh/qm*a (EH 70 EE) zu trimmen ist.

In den BEG-Förderprogrammen für Komplett-Sanierungen steht zum Erreichen der Effizienzhausklasse 70 EE ein Kreditbetrag von 150.000 Euro (Programm 261) zur Verfügung. (Die Sanierung umfasst dann schon eine neue Heizungsanlage, deren erneuerbare Energieanteil bei 65 % liegt.) Bei einer angenommenen Fläche des Hauses von 120 qm, stehen also ca. 1.250 Euro/qm für die Sanierung des Gebäudes zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

05.12.2024
Startseite

Baugewerbe veröffentlicht Wahlforderungen: Neustart in der Baupolitik gefordert

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat im Hinblick auf die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 klare Forderungen für …
28.11.2024
Digitalisierung

Online-Digitalisierungswerkstatt 2025/26 „Künstliche Intelligenz – neuer Problemlöser im Handwerk“

Sie möchten wissen, wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) sinnvoll in Ihrem Unternehmen einsetzen können? Die Digitalisierungswerkstatt KI startet …
28.11.2024
Allgemein

Jetzt anmelden zum Winterwochenseminar 2025

Zielgruppe Unternehmer, Handwerksmeister, Geschäftsführer und Führungskräfte Themen/Inhalte Sonntag, 16.03.202519:00 Uhr Begrüßung im HotelMontag, 17.03.2025Schweben statt im Stau stehen: …
06.12.2024
Allgemein

Verbindungen schaffen – Wissen teilen: Fliesenforum Nord 2025 in Melle!

Wir freuen uns, Ihnen als Mitveranstalter des Fliesenforum Nord 2025 eine herausragende Gelegenheit präsentieren zu dürfen. Merken Sie
04.12.2024
Allgemein

Blok-Online-Berichtsheft – Änderungen bei der Übermittlung der Berichtshefte gehen am 10.12.2024 live

Im BLok-Bereich „Übermittlung der Berichtshefte“ sind teilweise Anpassungen vorgenommen worden, welche mit dem Update am 10.12.2024 ins Live-System
02.12.2024
Allgemein

eRechnung: Finanzverwaltung stellt kostenfreien Viewer zur Verfügung

ZDB informiert: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können (B2B). Die Wirtschaftsverbände