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03.09.2024
Allgemein

KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ startet am 1. Oktober 2024

Das lange angekündigte Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) startet nun zum 1. Oktober 2024. Die KfW hat hierzu Merkblätter veröffentlicht.

Die nun vorliegenden Fördervoraussetzungen unterscheiden sich nach der Anwendung für Wohngebäude („WG“) und Nichtwohngebäude („NWG“) bei einigen Parametern.

Wohnungsbau (WG)

Gefördert werden Privatpersonen aber auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften mittels zinsgünstigen Kredit beim Neubau oder Ersterwerb von Wohnimmobilien. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro/WE. Zu den Zinssätzen ist in den Informationsblättern noch nichts ausgeführt. Die Laufzeit der Kredite kann in Varianten von 10 Jahren bis 35 Jahren gewählt werden.

Die nachfolgenden technischen Mindestanforderungen sind einzuhalten:

Klimafreundliches Wohngebäude
im Niedrigpreissegment
KNN WG
LCA GWP 100
[kg CO2 Äqu./(m²NRF*a)]
24 kg CO2 Äqu./(m²a)
EH QP in % von QP REF 55 %
  T in % von H´T REF 70 %
LCC Lebenszykluskosten
[€/m²WFI]
projektspezifischer
Anforderungswert
Wohnfläche Flächenoptimierung projektspezifischer
Anforderungswert
  • Das Treibhauspotenzial (GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu ermitteln.
  • Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) sind nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
  • Die energetischen Kennwerte des Referenzgebäudes (QP REF; H’T REF) sind nach Anlage 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen.
  • Die Energiebezugsfläche bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist die Gebäudenutzfläche gemäß GEG.
  • Die Kosten im Lebenszyklus sind nach einem Excel-Berechnungstool (KNN-Berechnungstool) zu ermitteln, das aber nach Aussage der KFW erst Mitte September veröffentlicht wird.

Die weiteren Anforderungen, insbesondere auch zur Anlagentechnik, können den beigefügten Merkblättern entnommen werden.

Nichtwohnungsbau

Förderberechtigt sind auch hier Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften beim Neubau oder Ersterwerb. Die Laufzeit der Kredite soll zwischen fünf und 30 Jahren liegen. Zum Zinssatz sind noch keine Informationen verfügbar. Kreditiert werden maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die technischen Mindestanforderungen können dem beigefügten Merkblatt zu den Nichtwohngebäuden entnommen werden.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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