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05.10.2021
Arbeitsrecht

Tarifverhandlungen – Schlichtungsverhandlung

„Die von der IG BAU erhobenen Vorwürfe, die Arbeitgeber hätten die Tarifverhandlungen zum Scheitern geführt, entbehren jeder Grundlage. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Wir haben bereits in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot mit einem Volumen von 3 % auf den Tisch gelegt und Vorschläge zur Ost-West-Angleichung gemacht. Wir waren auch vorletzte Woche bereit, der Gewerkschaft ein wesentlich verbessertes Angebot in den Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen unter Einbeziehung der Ost-/West-Angleichung vorzulegen. Aber die IG BAU hatte an der Präsentation eines neuen Angebots kein Interesse. Genauso unwahr ist der Vorwurf, die Pendelzeiten zur Baustelle würden heute völlig ignoriert. Tatsache ist, dass bereits heute jeder Arbeitnehmer als Ausgleich für Fahrten zu den Baustellen jährlich zusammen mit dem Tariflohn rund 1.000 Euro pauschal als Zuschlag für Wegezeiten erhält, zuzüglich weiterer Geldleistungen für An- und Abreise und Wochenendheimfahrten. Die von der IG BAU geforderten Neuregelungen fallen unter die Friedenspflicht der bestehenden ungekündigten Rahmentarifverträge, können also nicht Gegenstand der Lohn- und Gehaltsverhandlungen sein.“ Mit diesen Worten reagierte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Uwe Nostitz, der zugleich Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe ist, auf die zuletzt verbreiteten Fake News der IG BAU.

Organisatorische Hinweise:
Die Schlichtungsverhandlung findet statt im Hotel Berlin Central District (Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin).
Die Zentralschlichtungsstelle tritt morgen um 8.30 Uhr zusammen.
Schlichter ist Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts.
Verhandlungsführer für die Arbeitgeber ist Uwe Nostitz, zugleich Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe

Ihr Ansprechpartner

Robert von Ascheraden

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Telefon: 069 / 958 09-130
E-Mail: vonascheraden@bgvht.de

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