Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der BG BAU steht ab sofort in digitaler Form zur Verfügung und kann online angefordert werden.
Wenn ein Hauptunternehmer andere Unternehmen beauftragt, Bauleistungen zu erbringen, ist es möglich, dass der Hauptunternehmer für die Zahlungsverpflichtungen des Nachunternehmers gegenüber der BG BAU haftet, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Um der Hauptunternehmerhaftung vorzubeugen, ist es für Auftraggeber zwingend notwendig, die UB zusammen mit dem Nachweis der Echtheitsprüfung im Haftungsfall vorzulegen. Mit der Bescheinigung kann dann nachgewiesen werden, dass das Unternehmen der BG BAU angehört und den Zahlungsverpflichtungen, bezogen auf die gemeldeten Jahresarbeitsentgelte nachgekommen ist. Sie enthält Angaben über die veranlagten Unternehmensteile, die Höhe der Arbeitsentgelte und über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen.
Die (qualifizierte) UB kann telefonisch oder online unter https://antwortportal.meine.bgbau.de/formular-online-ausfuellen/M0009 angefordert werden. Die UB enthält einen QR-Code, einen Link und einen Code mit deren Hilfe die Echtheit der Bescheinigung überprüft werden kann. Der Hauptunternehmer scannt beispielsweise den QR-Code auf der Bescheinigung, gleicht dann die Daten auf dem vorliegenden Dokument mit den angezeigten Informationen auf dem PDF-Dokument und speichert den Nachweis der Echtheitsprüfung ab oder verwahrt das ausgedruckte Dokument in seinen Unterlagen. Die Echtheitsprüfung kann auch über Eingabe des Codes auf der Webseite des Portals https://antwortportal.meine.bgbau.de/unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.
Der digitale Abruf hat den Vorteil, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung gescannt, abgespeichert, vervielfältigt oder elektronisch weitegeleitet werden kann, ohne dass es – so in der Vergangenheit – der Originalausfertigung mit Siegel und Unterschrift bedarf.
Sofern der Unternehmer im Onlineportal „meine BG BAU“ registriert ist, können auch hierüber –-neben weiterer Funktionen des Portals – qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert werden. Die Registrierung ist unter https://registrierung.meine.bgbau.de/registrierung möglich.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung betreffend den Auftragnehmer direkt bei der BG BAU anfordern kann, wenn dieser ihm hierzu eine Vollmacht eingeräumt hat. Der Auftragnehmer, der auf dem Portal „meine BG BAU“ sogar registriert ist, kann seinen Auftraggebern eine Zugangsberechtigung einräumen, so dass diese Unternehmen dann selbst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern können. Die Nutzung des Portals erleichtert und beschleunigt das Anfordern, die Weitergabe sowie die Überprüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de