
Am 6. Juni 2024 wurde die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ im Bundesgesetzblatt Nr. 179 veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft und regelt für drei zweijährige und sechzehn dreijährige Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft die strukturelle Gliederung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte neu.
Betroffen sind folgende Berufe:
Hochbau:
- Hochbaufacharbeiter/-in (zweijährig)
- Bauwerksmechaniker/-in für Beton- und Abbruchtechnik
- Beton- und Stahlbetonbauer/-in
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
- Maurer/-in
Tiefbau:
- Tiefbaufacharbeiter/-in (zweijährig)
- Brunnenbauer/-in
- Gleisbauer/-in
- Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik
- Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik
- Spezialtiefbauer/-in
- Straßenbauer/-in
Ausbau:
- Ausbaufacharbeiter/-in (zweijährig)
- Estrichleger/-in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
- Stuckateur/-in
- Trockenbaumonteur/-in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
- Zimmerer/-in
Zentraler Inhalt der Neuordnung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende in 3-jährigen Ausbildungsberufen, bei der bereits der erste Teil der Abschlussprüfung (im zweiten Ausbildungsjahr) 40 % der Endnote der Abschlussprüfung ausmacht. Für die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wird ein Anrechnungsmodell eingeführt, das sie anschlussfähiger an die dreijährigen Berufe macht und die Durchlässigkeit erhöht.
Inhaltlich wurden die in den Ausbildungsrahmenplänen hinterlegten Ausbildungsinhalte an neue fachlich-technische Voraussetzungen angepasst und zugleich auf die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung ausgerichtet.
Unter Regie der Sozialpartner der Bauwirtschaft werden aktuell die Grundlagen für die überbetriebliche Ausbildung an die neuen Ausbildungsinhalte angepasst. Parallel erfolgt unter Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren die Vorbereitung der Implementierung.
Die neue Ausbildungsverordnung ab 2026 finden Sie hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/179/VO.html
Die Pressemitteilung des BMWK finden Sie hier:
Die Presseinformation/Landingpage für die Bauwirtschaftsberufe des BIBB finden Sie hier:
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