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25.06.2024
Arbeitsrecht

Wichtiger Hinweis zum Tarifabschluss vom 14. Juni 2024

Berechnung der Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai 2024

Am 14. Juni 2024 haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die Annahme des Tarifvorschlages erklärt. Der Tarifabschluss sieht in der ersten Stufe ab dem 1. Mai 2024 eine prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich vor.

Für die gewerblichen Arbeitnehmer ist dabei zunächst die prozentuale Erhöhung der Tarifstundenlöhne vorzunehmen und anschließend der Festbetrag auf Basis von durchschnittlich 173 Arbeitsstunden pro Monat (vgl. Protokollnotiz vom 30. April 2015 zu § 3 Nr. 1.42 BRTV) – entspricht einem Betrag von 1,33 Euro pro Stunde – hinzuzurechnen.

Für die Angestellten und Poliere werden die Gehälter ab dem 1. Mai 2024 ebenfalls zunächst prozentual erhöht und anschließend der Festbetrag in Höhe von 230 Euro addiert.

Auf Grund zahlreicher Anfragen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass der Festbetrag nicht gesondert in Lohnabrechnungen auszuweisen ist, sondern als tabellenwirksamer Erhöhungsbetrag in den Lohn- und Gehaltstabellen (§ 2 Abs. 7 TV Lohn West/Ost und § 3 Abs. 2 TV Gehalt West/Ost) ab dem 1. Mai 2024 berücksichtigt wurde. Dementsprechend kann die Zahlung des Festbetrages in Höhe von 230 Euro von Beschäftigten auch nicht gesondert gefordert werden.

Entgegen der Auskunft einiger Lohnabrechner und Software-Anbieter ist der Festbetrag auch nicht als eigene Lohnart abzurechnen. Um an dieser Stelle weitere Unstimmigkeiten auszuräumen, hat der ZDB auch eine Information über den Newsletter (Baulohn-Wiki) der SOKA-BAU veranlasst.

Ergänzend verweisen wir auf die Erläuterungen zum Tarifabschluss, die wir im Arbeitsrecht-Download unserer Homepage zur Verfügung stellen.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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