Kautionsversicherung der VHV
Der Rahmenvertrag des Verbandes mit der VHV sieht drei Produktlinien vor: Für den kleineren Betrieb, der in der Regel Bürgschaften auf EFB-Formularen oder nur Bürgschaften auf VHV- Formular benötigt, kann ein fester Rahmen, „Start“ genannt, von 15.000 EUR oder 25.000 EUR beantragt werden. Wem das nicht langt, kann im „Standard“ Produkt, ausgehend von 7,5 % der Gesamtleistung seinen individuellen Bürgschaftsrahmen um +/- 50 % verändern. Neu ist die kostenfreie Übernahme auftraggebereigener Texte auch für Verpflichtungen gemäß Sozialgesetzbuch oder Arbeitnehmerentsendegesetz. Über das dritte Produkt „Spezial“ können jetzt auch Auslandsbürgschaften abgerufen werden. Hier ist der individuelle Rahmen um +/- 60 % veränderbar.
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Bauforderungsausfall-Versicherung
Fällige aber unbezahlte Rechnungen können gerade für Unternehmen der Bauwirtschaft ein die Existenz bedrohendes Risiko darstellen. Es wurde eine Bauforderungsausfall-Versicherung für Verbandsmitglieder entwickelt, die die Ersatzpflicht für Ausfälle an Forderungen aus nach Vertragsbeginn erbrachten Werkleistungen vorsieht.
Bürgschaften zur Absicherung von Arbeitszeit- und Entgeltkonten
Es besteht die Möglichkeit, durch Einrichtung von Arbeitszeit- und Entgeltkonten die Beschäftigung weitgehend zu flexibilisieren. Die Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die Zeit- bzw. Geldguthaben der Arbeitnehmer gegen Insolvenz abgesichert werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 / 9 58 09-222
E-Mail: brucato@bgvht.de