Die Zuschüsse können Berufsschülerinnen und Berufsschülerschüler mit einem Ausbildungsvertrag erhalten, deren Beschäftigungsort überwiegend in Hessen liegt. Dazu müssen sie ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch einer überörtlichen Fachklasse in Blockform erfüllen.
Der Blockunterricht muss an einer öffentlichen Berufsschule oder an einer durch das Hessische Kultusministerium als Ersatz für den Berufsschulunterricht anerkannten Schule beziehungsweise im Rahmen eines anerkannten Lehrgangs stattfinden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Zahlung der Zuschüsse an Dritte (dazu zählt auch der Ausbildungsbetrieb) ist ausgeschlossen.
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Aus- und Weiterbildung
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