Das Förderprogramm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bietet seit Januar 2020 die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung.
Gern möchten wir Sie mit unserem heutigen Newsletter auf die zweite Änderung der Richtlinien zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern – Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ (BAnz AT 06.03.2023 B6) und die damit künftig relevanten Fristen zur Antragsstellung hinweisen.
Mit der aktuellen Anpassung wurde die Laufzeit der Förderrichtlinie vom 30. April 2024 auf den 31. Dezember 2028 verlängert und die Projekte enden nun spätestens mit Ablauf der Förderrichtlinie. Auch hat sich die ursprünglich für den 9. Februar geplante Antragsfrist auf den 4. Mai 2023 verschoben. Die Änderung der Förderrichtlinie tritt am 07. März 2023 in Kraft.
Antragsfristen in 2023
Anträge können somit in der ersten Antragsrunde 2023 (Antragsfrist: 4. Mai2023 um 12:00 Uhr) gestellt werden. Förderanträge können dann für Auslandsaufenthalte im Zeitraum vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 gestellt werden.
Datum für die Antragsfrist im Herbst 2023 wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Informationsquelle und Kontakt
Alle Informationen und Anlagen zum Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbilder/innen − AusbildungWeltweit“ finden Sie übersichtlich zusammengestellt auf der Website des BMBF unter https://www.ausbildung-weltweit.de.
Die aktualisierte Richtlinie vom 28. Februar 2023 (BAnz AT 06.03.2023 B6) finden Sie hier.
Foerderrichtlinie-2023.pdf (ausbildung-weltweit.de)
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
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E-Mail: demand@bgvht.de