
Sehr geehrte Mitglieder des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.,
mit Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung am 5. Dezember 2024 wurden die Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest umfassend neu geregelt. Insbesondere die Einführung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts sowie die neuen Vorgaben zur Fach- und Sachkunde haben in der Praxis zu zahlreichen Fragen geführt.
Da Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien nach der TRGS 519 besonderen Schutz- und Qualifikationsanforderungen unterliegen und die Technische Regel derzeit schrittweise an die neue Rechtslage angepasst wird, gelten bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 5. Dezember 2027 besondere Übergangsregelungen.
Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, Fristen und deren praktische Bedeutung für die Bauwirtschaft geben und Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Betrieb unterstützen.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur Asbestsanierung und den geltenden Regelungen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen:
Qualifikationsnachweis bis spätestens 5. Dezember 2027
Nach den aktuellen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 müssen Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Asbest ausführen, über die erforderlichen Grundkenntnisse Asbest verfügen. Der entsprechende Qualifikationsnachweis ist spätestens bis zum 5. Dezember 2027 zu erbringen.
E-Learning der BG BAU
Die erforderlichen theoretischen Grundkenntnisse können über das E-Learning-Angebot der BG BAU erworben werden. Die Bearbeitung der Lernmodule dauert insgesamt etwa vier Stunden. Die Module können flexibel und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.
Zum Lernportal der BG BAU: https://lernportal.bgbau.de
Wir empfehlen Ihnen, das E-Learning einschließlich Test und Zertifikat frühzeitig zu absolvieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass der erfolgreiche Abschluss des E-Learnings allein nicht ausreicht, um die erforderlichen Grundkenntnisse vollständig nachzuweisen. Zusätzlich ist ein dokumentierter Praxisteil erforderlich.
Dokumentierter Praxisteil
Den erforderlichen dokumentierten Praxisteil werden wir Ihnen im Winterhalbjahr 2026/2027 in Lauterbach anbieten.
Für die Teilnahme am Tagesseminar wird eine Seminargebühr erhoben. Über die Höhe der Gebühr sowie über die Form der Dokumentation und des Nachweises informieren wir Sie rechtzeitig mit der Bekanntgabe der Termine.
Wichtig: Die Teilnahme am Praxisteil ist nur möglich, wenn das E-Learning einschließlich Test und Zertifikat erfolgreich abgeschlossen wurde.
Sobald die Termine feststehen, informieren wir Sie umgehend.
Bei Fragen zu den neuen Regelungen oder zu den Qualifizierungsangeboten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
