
Wir möchten Sie bereits heute darauf hinweisen, dass in der DHZ Nr. 13/14 vom 24. Juli 2026 die Termine für die Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen 2026/2027 veröffentlicht werden. Wir geben Ihnen den Veröffentlichungstext vorab zur Kenntnis und bitten Sie, die Prüfungsausschüsse entsprechend zu informieren.
„Gesellen- und Abschlussprüfungen Winter 2026/2027“
- Anmeldetermin
Die Anmeldungen zu den Winterprüfungen 2026/2027 sind bis spätestens 1. Oktober 2026 bei den Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung einzureichen. Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO). Im Einzelfall sind abweichende Anmeldefristen möglich.
Anmeldevordrucke sind bei den genannten Stellen erhältlich.
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Lehrling/Auszubildenden zu erfolgen, welcher den Betrieb über die Anmeldung zu unterrichten hat.
Zu den Winterprüfungen 2026/2027 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungsvertrag in der Zeit vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die aufgrund besonderer Leistungen in der Schule und im Betrieb ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren beachten – Schlusstermin für Antragstellung:
- September 2026)
- und Bewerber, die aufgrund ihrer langjährigen Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen (Externe Zulassung) und Umschüler.
Anmeldungen, die nach dem 1. Oktober 2026 bzw. 1. September 2026 bei vorzeitiger Prüfung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichende Anmeldefristen festlegen.
2. Prüfungstermin
Nach § 7 Absatz 1 der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung (GUPO) sowie der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung (AUPO) setzt die Handwerkskammer den maßgebenden Prüfungstermin fest. Für die Durchführung der Winterprüfungen 2026/2027 wird der 31. Januar 2027 als Schlusstermin festgesetzt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Handwerkskammer in Hessen zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Aus- und Weiterbildung
Telefon: 069 / 958 09-110
E-Mail: demand@bgvht.de
