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28.09.2022
Wirtschaft

Bauministerkonferenz fordert in ihrer „Stuttgarter Erklärung“ eine Anpassung der Rahmenbedingungen im Wohnungsbau

Die 140. Bauministerkonferenz (BMK) sieht die Bundesregierung angesichts ihrer Zielstellung, 400.000 Wohneinheiten (WE) im Jahr neu zu errichten, davon 100.000 WE im sozialen Wohnungsbau, in der Pflicht, auch entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die BMK stellt einen Zusammenhang zwischen rückläufigen Baugenehmigungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen, wie steigenden Lebenshaltungskosten, steigenden Finanzierungskosten, steigenden Baukosten und unzureichenden Förderbedingungen her.

Die BMK fordert die Bundesregierung auf wirksame Investitionsimpulse zu setzen. „Es muss ein breites Angebot von steuerlicher Förderung (Investitionszulage, Sonderabschreibungen), Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung stehen. Die BMK sieht daher die Beschlusslage, für den energieeffizienten Neubau über die BEG-Förderung nur noch 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, äußerst kritisch. Dies wird für den nicht preis- und belegungsgebundenen Neubau als nicht ausreichend angesehen.“

Der Ansatz, energieeffizienten Neubau alleine über den sozialen Wohnungsbau mit zu finanzieren, vernachlässigt aus Sicht der BMK die Realität differenzierter Wohnungsmärkte in den Ländern und Kommunen.

„In vielen Bundesländern wird ein quantitativer wie ein qualitativer Wohnungsneubau benötigt, in anderen Bundesländern darf der Fokus – auch aus Nachhaltigkeitsgründen – insbesondere auf der Ertüchtigung vorhandenen Wohnraums liegen. Dieser Flexibilität im Finanzmitteleinsatz bedarf es bei der öffentlichen Wohnraumförderung.“

So bittet die BMK das Bauministerium auch nach Auslaufen der Förderung durch das Baukindergeld um eine attraktive Anschlussförderung.

Um bestehende Rechtsunsicherheiten bei den energetischen Vorgaben zu beseitigen, fordert die BMK die Bundesregierung auf, endlich für Rechtsklarheit bei den energetischen Vorgaben für Wohngebäude zu sorgen. Die BMK sieht die Entscheidung der Bundesregierung zur Verschärfung der Gebäudestandards kritisch, weil diese Vorschläge die Umsetzungsrealitäten verkennen und dadurch letztlich die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität zu gefährden drohen.

Die BMK begrüßt, dass das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ Vorschläge für einen beschleunigten Wohnungsneubau unterbreitet, um die ambitionierten Wohnungsbauziele zu erreichen, betont jedoch, dass die Länder in ihrer verfassungsrechtlich gebotenen eigenen Verantwortung prüfen und entscheiden werden, ob und wie sie Vorschläge des Bündnisses, die an die Länder gerichtet werden, umsetzen.

Die Länder wollen ihre Anstrengungen im Bereich der Digitalisierung und des seriellen Bauens gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren entschlossen vorantreiben, um einen Beitrag für mehr Wohnungsneubau zu leisten.

Die „Stuttgarter Erklärung“ ist als Anhang beigefügt.

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Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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