
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Juli 2022 einen FAQ-Katalog im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer veröffentlicht.
Seit dem 1. Juli 2022 läuft die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer. Planmäßig müssen die Feststellungserklärungen bis Ende Oktober an die Finanzverwaltung übermitteln werden.
Das BMF hat am 6. Juli 2022 einen FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und reagiert damit auf das am 1. Juli 2022 angelaufene Zeitfenster zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln.
Zwar beziehen sich die Erläuterungen zur Berechnung und zu den erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf das Bundesmodell, doch werden auch allgemeine Fragen zu Fristen etc. erläutert, die auch für Bundesländer mit abweichendem Bewertungsmodell einschlägig sind.
Den FAQ-Katalog zur Grundsteuer können Sie hier abrufen:
Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
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