Image
02.08.2023
Z_Mitgliederbereich Startseite

Die Mantelverordnung: Eine Revolution in der Kreislaufwirtschaft?

Zum Inkrafttreten der Mantelverordnung am 01.08.2023 wurde der ZDB-Baustein 074/2023 veröffentlicht, der sich im Schwerpunkt mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und dem fehlenden „Abfallende“ von Mineralischen Ersatz-Baustoffen (MEB) beschäftigt.

Im ZDB-Baustein ist der Weg der Verordnung bis zur heutigen Rechtsgültigkeit kurz zusammengefasst. Es werden Probleme und Schwierigkeiten angesprochen, die mit der jetzt rechtsgültigen Fassung auf die Bauwirtschaft zukommen.

[download id=“22816″]

Unzähligen Stellungnahmen und Hinweise, sowie Vorschlägen zur praxisnahen Umsetzung, haben nicht zu den notwendigen Anpassungen geführt. Betroffene Verbände wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), der Deutsche Abbruchverband (DA), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) haben die wichtigsten Forderungen mit Verbändeschreiben vom 30.06.2023 an alle Landes- und Bundesministerien versandt. (Das Verbändeschreiben finden Sie im internen Bereich.)

Im Bundesrat haben sich zwar

  • der Verkehrsausschuss,
  • der Wirtschaftsausschuss und
  • der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung

dafür ausgesprochen, entsprechend der Vorlage der Verbände zu votieren und damit die nicht praxistauglichen Inhalte der EBV zu beseitigen.

Allein der federführende Umweltausschuss befürchtete, dass diese sinnvollen Anpassungen nicht mehr rechtzeitig eingearbeitet werden können und den Start der Mantelverordnung verzögern könnten. Mehrheitlich folgten die Bundesländer der Empfehlung des Umweltausschusses verpassten damit Chance noch vor dem ersten Geltungstag der EBV, die Verordnung umsetzungsfähig auf den Weg zu bringen.

Die ersten Bundesländer haben bereits reagiert und versuchen nun mit länderspezifischen Erlassen Lösungen zu schaffen. Diese länderweise Umsetzung widerspricht völlig dem Grundgedanken einer bundeseinheitlichen Verordnung, zeigt aber andererseits das Bemühen dieser Länder, das (noch) funktionierende Recycling zu sichern.

Hintergrund: Mit der Ersatzbaustoffverordnung sollte aus den vielen verschiedenen Länderregelungen zur Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen eine bundeseinheitliche Regelung werden, die sowohl Bauherren, als auch Rückbauunternehmen, Anlagenbetreibern und Recyclingunternehmen Rechtssicherheit in der Herstellung und Verwendung von RC-Baustoffen ermöglicht.

Für Unternehmen, die über Ländergrenzen hinaus arbeiten (was nicht nur im Straßenbau völlig üblich ist) ergibt sich nun eine schwierige Rechtslage. Zudem gibt es keine konsolidierte Lesefassung der Ersatzbaustoffverordnung, die aus der 155 Seiten dicken Ersatzbaustoffverordnung und der 1. Änderungsverordnung eine lesbare Fassung macht. Zusätzlich sind die im jeweiligen Bundesland geltenden Landesregelungen zu beachten.

In der Summe ist festzustellen, dass die aktuellen Regelungen leider keine Hilfestellung auf dem Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft sind.

[download id=“22816″]

Lesen Sie hierzu auch unsere aktuelle Pressemitteilung vom 02.08.2023.

Ihr Ansprechpartner

Hartmut Schwieger

Bautechnik

Telefon: 069 / 958 09-190
E-Mail: schwieger@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

02.05.2024
Allgemein

Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2024 – Hessischer Baugewerbeverband nimmt Schlichterspruch im Tarifkonflikt im Baugewerbe an

Frankfurt, 2. Mai 2024. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. informiert, dass der Gesamtvorstand des Verbandes baugewerblicher …
23.04.2024
Startseite

Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung des Verbandes am 06. Juni in Marburg

Zur Anmeldung » ​​​​​​​Jahreshauptversammlung des Verbandes in Marburg im Welcome Hotel Programm Donnerstag, 06. Juni 2024 10:00 Uhr: …
17.04.2024
Startseite

Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2024

Die Frühjahrsprognose der Forschungsinstitute steht diesmal unter dem Titel „Deutsche Wirtschaft kränkelt – Reform der Schuldenbremse kein Allheilmittel“. …
27.07.2023
Startseite

Kostenanalyse 2022/2023

Die Ergebnisse der Kostenanalyse 2022/2023 liegen vor! Wir bedanken uns ganz herzlich bei all den Mitgliedsbetrieben, die uns
06.06.2023
Startseite

Wohin mit dem Erdaushub? — Entsorgung und Verwertung im Lichte der neuen Ersatzbaustoffverordnung

Swen Meier, Heinrich Rohde Tief- und Straßenbau GmbH, begrüßte am Freitag, den 2. Juni ca. 50 Teilnehmer im
02.08.2023
Pressemitteilungen

Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01. August 2023: Rechtsunsicherheiten für Unternehmen – Land Hessen muss handeln

Tut uns leid, aber dieser Inhalt kann nur mit ausreichender Berechtigung angezeigt werden.