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23.08.2024
Digitalisierung

E-Rechnung: Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 9. August 2024 wichtige Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Diese neue Regelung betrifft alle Unternehmen, die im Inland steuerbare Umsätze mit anderen inländischen Unternehmen tätigen (sog. B2B-Umsätze im Inland).

Was ist eine E-Rechnung?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Papierrechnungen oder digitalen Formaten wie PDF-Dateien, ist eine E-Rechnung ein strukturiertes Datenformat, das den europäischen Normen der Reihe EN 16931 entspricht. Diese einheitliche Struktur ermöglicht die automatisierte Verarbeitung der Rechnung durch Programme und Software, was Effizienz und Fehlerreduktion ermöglicht.

Das BayLfSt beleuchtet auf seiner Webseite die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung.

Unternehmen sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und sicherstellen, dass sie die notwendigen Vorbereitungen treffen, um eine reibungslose Einführung der E-Rechnung zu gewährleisten.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Projekt "DigiGuides"

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

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