Image
13.11.2025
Digitalisierung

EU-Parlament beschließt Entlastung für Unternehmen bei Nachhaltigkeitsberichten

Am 13. November 2025 hat das Europäische Parlament eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen zu stärken. Der Vorschlag ist Teil des sogenannten Omnibus-I-Pakets der EU-Kommission zur Entbürokratisierung.

Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte müssen sich an den EU-Taxonomieregeln orientieren, wobei branchenspezifische Anforderungen freiwillig bleiben.

Für kleinere Unternehmen bedeutet das: weniger Druck von oben. Große Geschäftspartner dürfen keine zusätzlichen Informationen mehr verlangen, als in den freiwilligen Standards vorgesehen sind.

Sorgfaltspflichten nur für Konzerne mit Milliardenumsatz

Auch bei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht geht die EU einen pragmatischeren Weg. Nur Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz sollen künftig verpflichtet sein, ihre Lieferketten systematisch auf Risiken für Mensch und Umwelt zu prüfen. Dabei sollen bestehende Informationen genutzt werden – zusätzliche Daten dürfen nur in Ausnahmefällen gefordert werden.

Ein Übergangsplan zur Ausrichtung auf das Pariser Klimaabkommen entfällt. Bei Verstößen haften die Unternehmen auf nationaler Ebene. Geschädigte sollen Anspruch auf vollständigen Schadenersatz haben.

Neues EU-Portal für mehr Klarheit

Als Unterstützung für die Unternehmen plant die EU-Kommission ein digitales Portal. Es soll kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitfäden und allen relevanten EU-Meldepflichten bieten. Das neue Portal ergänzt den bestehenden European Single Access Point.

Hintergrund: Das große Ziel heißt Entlastung

Der Vorstoß ist Teil des sogenannten „Omnibus-I“-Pakets, das die EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt hat. Nach einem zähen Start bei der Umsetzung der bisherigen Berichts- und Sorgfaltspflichten geht es nun um Vereinfachung. Im Zentrum steht die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen – und der Abbau überbordender Bürokratie.

Wie geht es weiter?

Die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten starten am 18. November. Bis Ende 2025 soll die Gesetzgebung abgeschlossen sein.

Mehr dazu

Ihre Ansprechpartnerin:

Anna Weisheim

Innovation und Nachhaltigkeit

Telefon: 069 / 958 09-550
E-Mail: weisheim@bgvht.de

Ähnliche Beiträge

12.05.2026
Arbeitsrecht

Expertengespräche der BG BAU: Asbest – noch immer eine Herausforderung beim Bauen im Bestand

Asbesthaltige Materialien stellen beim Bauen im Bestand weiterhin eine erhebliche Herausforderung dar. Insbesondere bei Arbeiten an Gebäuden, deren …
06.05.2026
Pressemitteilungen

Bauwirtschaft vermisst klaren Kurs der Bundesregierung

Mehr Ankündigung als Umsetzung Nachdem im Wahlkampf von den Regierungsparteien eine umfassende Wirtschaftswende versprochen wurde, blickt der Verband …
05.05.2026
Ausbildung

BauCup im Mai – C-Junioren Kreispokalfinalspiele

Mit 18 Kreisfinalspielen der C-Junioren allein im Mai nimmt die Kooperation im Frühjahr 2026 Fahrt auf. Viele tolle …
13.05.2026
Digitalisierung

Erweiterung des Digi-Check um die Kategorie KI

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk hat seinen bewährten Digitalisierungs-Check (Digi-Check) um eine neue Kategorie erweitert: Künstliche Intelligenz (KI). Handwerksbetriebe
07.05.2026
Digitalisierung

Microsoft ändert Löschverhalten von OneDrive

Durch das neue Löschverhalten bei OneDrive entfällt eine wichtige Sicherheitsebene: Dateien, die man gespeichert hatte, können versehentlich endgültig
05.05.2026
Digitalisierung

DIGI-Zuschuss 2026 startet mit Express-Förderung

Das Kundenportal der WIBank ist ab sofort geöffnet. Unternehmen können sich registrieren und für den DIGI-Zuschuss bewerben. Die