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20.02.2024
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Förderprogramme des Bundesbauministeriums starten ab 20.02. wieder

Im Dezember hatten wir über den Förderstopp in den Programmen zum klimafreundlichen Neubau (KFN) informiert. Der Stopp kam seinerzeit völlig überraschend, weil das Bauministerium und die KfW noch unmittelbar zuvor für die weitere Inanspruchnahme des Programms geworben hatten.

Ebenso überraschend kommt nun die Mitteilung über die Wiederverfügbarkeit der Programme.

Mit Hinweis auf die Nichtverabschiedung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes im Bundesrat war aus dem Bauministerium signalisiert worden, dass bis zu einer möglichen Einigung im Bundesrat am 22. März nicht mit einer Wiederfreischaltung der Förderprogramme beim klimafreundlichen Neubau und den weiteren gestoppten Förderprogrammen zu rechnen sei.

In einer am 19.02. eigens einberufenen Pressekonferenz hat Bundesministerin Geywitz die Wiedereröffnung folgender Programme ab , Dienstag den 20. Februar avisiert:

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Altersgerechter Umbau
  • Genossenschaftliches Wohnen

Bewertung

Es ist erfreulich, dass die Förder-Programme nun wieder zum Abruf zur Verfügung stehen. Die auf der Nachfrage lastende Erwartungshaltung zur Wiederverfügbarkeit von Fördermitteln, die Teil der Investitionszurückhaltung beim Neubau von Wohnungen war, dürfte zurückgehen. Vergleicht man die Zinsstützung beim KFN-Programm zum Zeitpunkt der Einstellung des Programms mit der heutigen Situation, so fällt diese um etwa 0,5%-Punkte geringer aus. Gleichwohl bleibt die aktuelle Differenz zum marktüblichen Zins mit ca. 1,3%-Punkten interessant.

Nach wie vor ausstehend ist der Förderstart der neu avisierten Förderprogramme

  • „Gewerbe zu Wohnungen (GzW)“,
  • „Jung kauft Alt (JkA)“ und
  • „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN);

Zu den Förderprogrammen:

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen
  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung.
  • Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Weitere Informationen – auch die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – finden Sie hier:

Genossenschaftliches Wohnen

  • Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 – 2,5 %, je nach Laufzeit.
  • Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden.
  • Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.
  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 % Tilgungszuschuss).
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Altersgerecht Umbauen (AU)

  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ihr Ansprechpartner

Markus Geiser

Betriebswirtschaft

Telefon: 069 / 958 09-170
E-Mail: geiser@bgvht.de

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