
Die Beratungsförderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist neu aufgelegt worden. Die neue Förderperiode läuft von 2023 bis 2026 unter dem Namen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.
Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter und entweder max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme) erhalten Zuschüsse für freiberufliche Beratungsleistungen. Unter der Überschrift „Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“ fallen auch Digitalisierungsthemen, die Fachkräftesicherung oder das Thema Nachhaltigkeit.
Seitdem die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) kommt, muss im Rahmen der Beratung zwingend auf einen der folgenden Aspekte eingegangen werden:
- Gleichstellung der Geschlechter,
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung oder
- ökologische Nachhaltigkeit.
Die Höhe der Fördermittel hat sich kaum verändert: Der Fördersatz beträgt 50 % (alte Bundesländer und Berlin und Leipzig) bis 80 % (neue Bundesländer und Lüneburg und Trier) bei Beratungskosten von max. 3.500 Euro (netto) in max. 5 Beratungstagen (40 Stunden). Der max. Zuschuss pro Beratung liegt also bei 1.750 Euro (ABL) bzw. 2.800 Euro (NBL). Bis zum Ende der aktuellen Förderperiode (31.12.2026) können max. 5 in sich abgeschlossene Beratungen pro Unternehmen gefördert werden (max. 2 Beratungen pro Jahr), insgesamt also bis zu 8.750 Euro bzw. 14.000 Euro.
Vor Vertragsabschluss mit dem Berater muss der Förderantrag online bei einer Leitstelle gestellt werden. Weitere Informationen unter http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html;jsessionid=415B477C4031D59836911DAAC2261DEE.2_cid371
Weitere Informationen, die uns der ZDH zur Verfügung gestellt hat, finden Sie im Anhang.
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Betriebswirtschaft
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