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23.12.2025
Arbeitsrecht

Ganzjährige Beschäftigung – Verlängerung der Kurzarbeitergeldbezugsdauer

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Kurzarbeitergeldbezugsdauer beschlossen.

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 4. KugBeV) beschlossen. Dadurch wird erneut die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges auf bis zu 24 Monate ausgedehnt. Ermächtigungsgrundlage der Regelung ist § 109 Abs. 4 SGB III.

Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2026.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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