
Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Kurzarbeitergeldbezugsdauer beschlossen.
Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 4. KugBeV) beschlossen. Dadurch wird erneut die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges auf bis zu 24 Monate ausgedehnt. Ermächtigungsgrundlage der Regelung ist § 109 Abs. 4 SGB III.
Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2026.
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