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06.10.2025
Arbeitsrecht

Gesetzliche Schlechtwetterregelung: Winterbeschäftigungsumlage

Die Bau-Tarifvertragsparteien haben das BMAS gebeten, die Winterbeschäftigungsumlage zeitlich befristet für das Jahr 2026 zu halbieren.

Die drei Bau-Tarifvertragsparteien ZDB, HDB und IG BAU haben in einem Gespräch mit Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, darum gebeten, den Umlagesatz für die Winterbeschäftigungsumlage zeitlich befristet für das Jahr 2026 deutlich zu reduzieren. Die Winterbeschäftigungsumlage beträgt derzeit 2,0 % vom Bruttolohn und teilt sich in einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 1,2 % und einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0,8 % auf. Vorgeschlagen wird eine Halbierung des Umlagesatzes auf insgesamt 1,0 % (Arbeitgeberanteil: 0,6 %, Arbeitnehmeranteil: 0,4 %).

Hintergrund der Forderung ist die zwischenzeitlich aufgelaufene sehr hohe Rücklage der Winterbeschäftigungsumlage, die von SOKA-BAU eingezogen, aber von der Bundesagentur für Arbeit administriert wird. Die hohe Rücklage ist dadurch entstanden, dass während der Corona-Krise das Baugewerbe von den damals geltenden Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und das Saison-Kurzarbeitergeld profitieren konnte. Die Ausgaben für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und das Zuschusswintergeld sowie das Ausfallwintergeld mussten in dieser Zeit nicht durch die Winterbeschäftigungsumlage finanziert werden, sondern wurden wie das Kurzarbeitergeld und das Saisonkurzarbeitergeld selber aus den Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium haben die Bau-Tarifvertragsparteien vereinbart, die Entwicklung der Rücklage weiter zu beobachten und in der zweiten Jahreshälfte 2026 dann darüber zu befinden, in welcher Höhe der Umlagesatz für das Jahr 2027 festgesetzt wird.

Das Ministerium wird nun eine entsprechende Verordnung vorbereiten, deren Inkrafttreten für den 1. Januar 2026 geplant ist.

Ihr Ansprechpartner

Markus Lamberty

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 069 / 958 09-160
E-Mail: lamberty@bgvht.de

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